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Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden
Wenn Sie in Ihrem Bewachungsunternehmen Wachpersonen beschäftigen wollen oder Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragen wollen, müssen Sie diese vor Beschäftigungsbeginn über das Bewacherregister des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ausschließlich online anmelden.
Wenn Wachpersonen oder Personen mit Leitungstätigkeit aus dem Wachunternehmen ausscheiden oder sich Daten oder Aufgaben dieser Personen ändern, ist dies ebenfalls online über das Bewacherregister zu melden.
Die Pflicht zur Meldung von Wachpersonen und Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragt sind, gilt auch für Bewachungsunternehmen, die diese Personen entleihen oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beauftragen.
Verfahrensablauf
Wenn Wachpersonen oder Personen mit Leitungstätigkeit aus dem Wachunternehmen ausscheiden oder sich Daten oder Aufgaben dieser Personen ändern, ist dies ebenfalls online über das Bewacherregister zu melden.
Die Pflicht zur Meldung von Wachpersonen und Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragt sind, gilt auch für Bewachungsunternehmen, die diese Personen entleihen oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beauftragen.
Verfahrensablauf
- Sie müssen Ihr Bewachungsunternehmen beim Statistischen Bundesamt (Destatis) im Bewacherregister registrieren.
- Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Benutzerdaten anmelden.
- Die zuständige Wohnsitzbehörde prüft dann die Zuverlässigkeit und Qualifikation der angemeldeten Personen. Sie dürfen diese Personen erst nach behördlicher Bestätigung der Zuverlässigkeit mit Bewachungsaufgaben bzw. Leitungstätigkeiten beschäftigen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Zuverlässigkeit der Wachperson, des Betriebsleiters, des Leiters der Zweigniederlassung
Es dürfen nur Personen mit Wachaufgaben beschäftigt werden, die zuverlässig sind. -
Sachkunde
- Unterrichtungsnachweis einer IHK bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten
- Nachweis der Sachkundeprüfung einer IHK bei besonderen Bewachungstätigkeiten oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation
- Personen, die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, benötigen einen Sachkundenachweis.
Erforderliche Unterlagen
-
Wachpersonen melden (im Bewacherregister registrieren)
- ausschließlich Online-Abwicklung möglich
-
Unterrichtungsnachweis der IHK für Beschäftigte bzw. andere anerkannte Nachweise
ausreichend bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten -
Nachweis der erfolgten Sachkundeprüfung bei der IHK oder bzw. andere anerkannte Nachweise
ist nur bei folgenden Tätigkeiten erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher)
- soweit in leitender Funktion: Bewachung von Unterkünften für Asylsuchende und Flüchtlingen oder Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Gebühren
50,00 bis 350,00 Euro pro gemeldeter Wachperson (Rahmengebühr)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen, soweit keine weitergehende Prüfung erforderlich ist.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Bewacherregister vom Statistischen Bundesamte (Destatis)
- Anleitung für Gewerbebetriebe vom Statistischen Bundesamt (Destatis)
- Informationen zum Thema Bewachungsgewerbe (IHK Berlin)
- Bewachungsgewerbe - zur Sachkundeprüfung anmelden (Dienstleistung)
- Bewachungsgewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden (Dienstleistung)
- Hinweise zum Datenschutz (Bezirksämter des Landes Berlin)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Wachperson und Personen, die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, sind ausschließlich online über das Bewacherregister des Statistischen Bundesamtes (Destatis) anzumelden.
- Ordnungsamt