Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden am Standort Ordnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Um die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet im Gewerbeamt keine Sprechstunde statt!
Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.
Ansonsten sind wir auch postalisch oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis
BA Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt – FB Gewerbe-
Um die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle keine Sprechstunde statt!
Wir sind postalisch, per E-Mail oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Letzte Wartenummernvergabe 15 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden
Wenn Sie in Ihrem Bewachungsunternehmen Wachpersonen beschäftigen wollen oder Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragen wollen, müssen Sie diese vor Beschäftigungsbeginn über das Bewacherregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) ausschließlich online anmelden.
Wenn Wachpersonen oder Personen mit Leitungstätigkeit aus dem Wachunternehmen ausscheiden oder sich Daten oder Aufgaben dieser Personen ändern, ist dies ebenfalls online über das Bewacherregister zu melden.
Die Pflicht zur Meldung von Wachpersonen und Personen die mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragt sind gilt auch Bewachungsunternehmen, die diese Personen entleihen oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beauftragen.
Verfahrensablauf
- Sie müssen Ihr Bewachungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) im Bewacherregister registrieren.
- Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Benutzerdaten anmelden.
- Die zuständige Wohnsitzbehörde prüft dann die Zuverlässigkeit und Qualifikation der angemeldeten Personen. Sie dürfen diese Personen erst nach behördlicher Bestätigung der Zuverlässigkeit mit Bewachungsaufgaben bzw. Leitungstätigkeiten beschäftigen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Zuverlässigkeit der Wachperson, des Betriebsleiters, des Leiters der Zweigniederlassung
Es dürfen nur Personen mit Wachaufgaben beschäftigt werden, die zuverlässig sind.
-
Sachkunde
Unterrichtungsnachweis einer IHK bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten, Nachweis der Sachkundeprüfung einer IHK bei besonderen Bewachungstätigkeiten oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation, Personen die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, benötigen einen Sachkundenachweis.
Erforderliche Unterlagen
-
Wachpersonen melden (im Bewacherregister registrieren)
- ausschließlich Online-Abwicklung möglich
-
Unterrichtungsnachweis der IHK für Beschäftigte bzw. andere anerkannte Nachweise
ausreichend bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten
-
Nachweis der erfolgten Sachkundeprüfung bei der IHK oder bzw. andere anerkannte Nachweise
ist nur bei folgenden Tätigkeiten erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher),
- soweit in leitender Funktion: Bewachung von Unterkünften für Asylsuchende und Flüchtlingen oder Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Wachperson und Personen die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, sind ausschließlich online über das Bewacherregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) anzumelden.
- Ordnungsamt
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Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Ordnungsamt
Erläuterung der Symbole
Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.
Nahverkehr
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S+U Tempelhof
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- N6
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U Alt-Tempelhof
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Berlin, Colditzstr.
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Rathaus Tempelhof
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2km
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