Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden am Standort Ordnungsamt

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt
- Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
- Tel.: (030) 90277-3460
- Fax: (030) 90277-3464
- E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.9km
S+U Tempelhof
- S41
- S42
- S45
- S46
-
0.9km
S+U Tempelhof
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Alt-Tempelhof
- U6
-
0.3km
U Kaiserin-Augusta-Str.
- U6
-
0.8km
S+U Tempelhof
- U6
-
1km
U Ullsteinstr.
- U6
-
1.7km
U Paradestr.
- U6
-
1.8km
U Westphalweg
- U6
-
0.3km
U Alt-Tempelhof
- Bus
-
-
0.1km
Rathaus Tempelhof
- 184
- N6
-
0.2km
U Kaiserin-Augusta-Str.
- 184
- N6
-
0.3km
U Alt-Tempelhof
- 246
- M46
- N7X
- N84
- 140
- 184
- N6
-
0.6km
Berlinickeplatz
- 246
- N84
- 140
- M46
- N7X
-
0.7km
Albrechtstr./Manteuffelstr.
- 184
- 246
- N84
-
0.7km
U Tempelhof/Ringbahnstr.
- 140
- 184
- N6
- N84
-
0.7km
Wenckebachstr.
- 170
-
0.7km
Berlin, Colditzstr.
- 170
-
0.7km
U Ullsteinstr./Ordensmeisterstr.
- N6
- 170
-
0.8km
Felixstr.
- 246
- M46
- N7X
-
0.1km
Rathaus Tempelhof
- Regionalbahn
-
-
2km
S Südkreuz Bhf
- RE15
- RE21
- RE4
- RE8
- RB10
- RB14
- RE3
- RE5
-
2km
S Südkreuz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden
Wenn Wachpersonen oder Personen mit Leitungstätigkeit aus dem Wachunternehmen ausscheiden oder sich Daten oder Aufgaben dieser Personen ändern, ist dies ebenfalls online über das Bewacherregister zu melden.
Die Pflicht zur Meldung von Wachpersonen und Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragt sind, gilt auch für Bewachungsunternehmen, die diese Personen entleihen oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beauftragen.
Verfahrensablauf
- Sie müssen Ihr Bewachungsunternehmen beim Statistischen Bundesamt (Destatis) im Bewacherregister registrieren.
- Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Benutzerdaten anmelden.
- Die zuständige Wohnsitzbehörde prüft dann die Zuverlässigkeit und Qualifikation der angemeldeten Personen. Sie dürfen diese Personen erst nach behördlicher Bestätigung der Zuverlässigkeit mit Bewachungsaufgaben bzw. Leitungstätigkeiten beschäftigen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Zuverlässigkeit der Wachperson, des Betriebsleiters, des Leiters der Zweigniederlassung
Es dürfen nur Personen mit Wachaufgaben beschäftigt werden, die zuverlässig sind. -
Sachkunde
- Unterrichtungsnachweis einer IHK bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten
- Nachweis der Sachkundeprüfung einer IHK bei besonderen Bewachungstätigkeiten oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation
- Personen, die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, benötigen einen Sachkundenachweis.
Erforderliche Unterlagen
-
Wachpersonen melden (im Bewacherregister registrieren)
- ausschließlich Online-Abwicklung möglich
-
Unterrichtungsnachweis der IHK für Beschäftigte bzw. andere anerkannte Nachweise
ausreichend bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten -
Nachweis der erfolgten Sachkundeprüfung bei der IHK oder bzw. andere anerkannte Nachweise
ist nur bei folgenden Tätigkeiten erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher)
- soweit in leitender Funktion: Bewachung von Unterkünften für Asylsuchende und Flüchtlingen oder Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Gebühren
50,00 bis 350,00 Euro pro gemeldeter Wachperson (Rahmengebühr)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen, soweit keine weitergehende Prüfung erforderlich ist.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Bewacherregister vom Statistischen Bundesamte (Destatis)
- Anleitung für Gewerbebetriebe vom Statistischen Bundesamt (Destatis)
- Informationen der IHK Berlin zum Thema Bewachungsgewerbe
- Bewachungsgewerbe - zur Sachkundeprüfung anmelden
- Bewachungsgewerbe - zum Unterrichtungsnachweis anmelden
- Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Wachperson und Personen, die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, sind ausschließlich online über das Bewacherregister des Statistischen Bundesamtes (Destatis) anzumelden.
- Ordnungsamt