Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Gewerbebereich des Ordnungsamts findet weiterhin keine offene Sprechstunde statt.
Der Bereich steht nur in unvermeidbaren Fällen und sehr eingeschränkt dem Publikum zur Verfügung.
Pandemiebedingt können wir derzeit nur Vorsprachen nach Terminvergabe anbieten.
Telefonische Terminvergabe:
Montag-Donnerstag: 09:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-13:00 Uhr
unter der Rufnummer 030 90299-4660
Die Termine werden derzeit individuell und nach Bedarf mit dem Sachgebiet vereinbart.
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen bitte telefonisch unter 90299-4660 oder per E-Mail um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit nur den Personen Zutritt gewährt wird, die zuvor telefonisch um Vorsprachen baten.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie nach Möglichkeit auch bei uns Ihre vorhandene Mundschutze tragen.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 90299-4631 oder 90299-4632.
Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden
Wenn Sie in Ihrem Bewachungsunternehmen Wachpersonen beschäftigen wollen oder Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragen wollen, müssen Sie diese vor Beschäftigungsbeginn über das Bewacherregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) ausschließlich online anmelden.
Wenn Wachpersonen oder Personen mit Leitungstätigkeit aus dem Wachunternehmen ausscheiden oder sich Daten oder Aufgaben dieser Personen ändern, ist dies ebenfalls online über das Bewacherregister zu melden.
Die Pflicht zur Meldung von Wachpersonen und Personen die mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragt sind gilt auch Bewachungsunternehmen, die diese Personen entleihen oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beauftragen.
Verfahrensablauf
- Sie müssen Ihr Bewachungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) im Bewacherregister registrieren.
- Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Benutzerdaten anmelden.
- Die zuständige Wohnsitzbehörde prüft dann die Zuverlässigkeit und Qualifikation der angemeldeten Personen. Sie dürfen diese Personen erst nach behördlicher Bestätigung der Zuverlässigkeit mit Bewachungsaufgaben bzw. Leitungstätigkeiten beschäftigen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Zuverlässigkeit der Wachperson, des Betriebsleiters, des Leiters der Zweigniederlassung
Es dürfen nur Personen mit Wachaufgaben beschäftigt werden, die zuverlässig sind.
-
Sachkunde
Unterrichtungsnachweis einer IHK bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten, Nachweis der Sachkundeprüfung einer IHK bei besonderen Bewachungstätigkeiten oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation, Personen die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, benötigen einen Sachkundenachweis.
Erforderliche Unterlagen
-
Wachpersonen melden (im Bewacherregister registrieren)
- ausschließlich Online-Abwicklung möglich
-
Unterrichtungsnachweis der IHK für Beschäftigte bzw. andere anerkannte Nachweise
ausreichend bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten
-
Nachweis der erfolgten Sachkundeprüfung bei der IHK oder bzw. andere anerkannte Nachweise
ist nur bei folgenden Tätigkeiten erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteher),
- soweit in leitender Funktion: Bewachung von Unterkünften für Asylsuchende und Flüchtlingen oder Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Wachperson und Personen die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, sind ausschließlich online über das Bewacherregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) anzumelden.
- Ordnungsamt
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Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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Unter den Eichen/Botanischer Garten