Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen am Standort Amtsgericht Schöneberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zahlungsmöglichkeiten

Beim Amtsgericht Schöneberg werden neben der Barzahlung auch folgende Kartenzahlungen akzeptiert: EC-Karte, Debitkarte (vormals EC-Karte), Maestro/V-Pay oder Kreditkarte (MasterCard, Visa).

Terminvergabe - Grunewaldstraße

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der Telefonnummer 030 / 90159-279.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der rollstuhlgerechte Eingang ist über den Parkplatz in der Gothaer Straße zu erreichen. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00 - 13:00
  • Dienstag

      9:00 - 13:00
  • Mittwoch

      9:00 - 13:00
      ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleiben die nachfolgenden Sachbereiche jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit der jeweiligen Geschäftsstellen ist hiervon betroffen: Standesamtssachen (Berichtigung von Urkunden/Registereinträgen der Berliner Standesämter sowie Anweisung der Berliner Standesbeamten) und Transsexuellensachen
  • Donnerstag

      9:00 - 13:00
  • Freitag

      9:00 - 13:00

Hinweise zu Öffnungszeiten

Zusätzlich für die Info- und Rechtsantragstelle -bevorzugt für Berufstätige-:
donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Grunewaldstraße: M46 Rathaus Schöneberg: 104 (mit ca. fünf Minuten Fußweg)
  • U-Bahn

    • Eisenacher Straße: U7 Bayerischer Platz: U7 Bayerischer Platz: U4

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen

Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass Sie oder ein Dritter kein laufendes Insolvenzverfahren haben/hat und dass in den letzten 5 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden ist.

Voraussetzungen

  • Bei Drittauskunft: rechtliches Interesses
    Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie darlegen, weshalb Sie die Auskunft benötigen. Die Auskunft kann nur bei einem rechtlichen Interesse erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung
    Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post oder vor Ort. Die Auskunft wird Ihnen nur auf Antrag erteilt.
  • Identitätsnachweis
    Bitte zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei einem mündlichen Antrag vor. Erfolgt der Antrag schriftlich, müssen Sie eine Ausweis-/Passkopie beifügen.
  • Bei Drittauskunft: Nachweis über das rechtliche Interesse
    Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie Unterlagen einreichen bzw. vorlegen, die Ihr rechtliches Interesse belegen.

Gebühren

15,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Sofern Sie eine Auskunft über Ihre eigene Person einholen wollen, ist hierfür Ihr Wohnortgericht für Verbraucherinsolvenzverfahren und das Amtsgericht Charlottenburg für Regelinsolvenzverfahren zuständig.

Wenn Sie eine Auskunft über eine andere natürliche Person einholen wollen, ist für die Auskunft, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren läuft das Wohnortgericht der anderen Person zuständig. Für Auskünfte betreffend ein Regelinsolvenzverfahren ist das Amtsgericht Charlottenburg für Berlin zentral zuständig.

Für Auskünfte zu Unternehmen ist in Berlin zentral das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.

und für die Ortsteile Schöneberg und Friedenau