Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen am Standort Amtsgericht Kreuzberg

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Kontakt

  • Amtsgericht Kreuzberg
  • Amtsgericht Kreuzberg
  • Möckernstraße 130 10963 Berlin
  • Tel.: (030) 90175-0
  • Fax: (030) 90175-211
  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang nur über den Eingang Hallesches Ufer 62.
Behindertenparkplatz: Kleinbeerenstraße / Ecke Möckernstraße

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Grundbuch:
Grundbucheinsichten sind nur noch nach Terminvereinbarung unter Tel. (030) 90 175-264 oder -718 möglich. Bitte beachten Sie, dass Teile des Grundaktenarchivs ausgelagert und daher bei Einsichtsersuchen nicht sofort verfügbar sind. Grundbuchauszüge können weiterhin zu den Sprechzeiten beantragt und nach entsprechender Prüfung erteilt werden.

Nachlass:
Erbausschlagungserklärungen werden nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Nutzen Sie dafür die "Termin buchen"-Funktion auf dieser Internetseite.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung über die Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens beantragen

Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass Sie oder ein Dritter kein laufendes Insolvenzverfahren haben/hat und dass in den letzten 5 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden ist.

Voraussetzungen

  • Bei Drittauskunft: rechtliches Interesses
    Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie darlegen, weshalb Sie die Auskunft benötigen. Die Auskunft kann nur bei einem rechtlichen Interesse erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung
    Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post oder vor Ort. Die Auskunft wird Ihnen nur auf Antrag erteilt.
  • Identitätsnachweis
    Bitte zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei einem mündlichen Antrag vor. Erfolgt der Antrag schriftlich, müssen Sie eine Ausweis-/Passkopie beifügen.
  • Bei Drittauskunft: Nachweis über das rechtliche Interesse
    Sofern Sie eine Auskunft über einen Dritten einholen wollen, müssen Sie Unterlagen einreichen bzw. vorlegen, die Ihr rechtliches Interesse belegen.

Gebühren

15,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Sofern Sie eine Auskunft über Ihre eigene Person einholen wollen, ist hierfür Ihr Wohnortgericht für Verbraucherinsolvenzverfahren und das Amtsgericht Charlottenburg für Regelinsolvenzverfahren zuständig.

Wenn Sie eine Auskunft über eine andere natürliche Person einholen wollen, ist für die Auskunft, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren läuft das Wohnortgericht der anderen Person zuständig. Für Auskünfte betreffend ein Regelinsolvenzverfahren ist das Amtsgericht Charlottenburg für Berlin zentral zuständig.

Für Auskünfte zu Unternehmen ist in Berlin zentral das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.

und für den Ortsteil Tempelhof