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Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-6605
- E-Mail: Gewerbe@ba-mh.berlin.de
Öffnungszeiten
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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Dienstag
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9:00 bis 11:00 Uhr
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Donnerstag
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14:00 bis 17:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- X69, 197 Mehrower Allee
- S-Bahn
-
- S7 Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis beantragen
Als Honorar-Finanzanlagenberaten erteilen Sie gewerbsmäßige Beratungen zu Produkten der Finanzanlage an Kunden und erhalten von diesen ein Honorar. Sofern Sie dagegen eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten, beantragen Sie bitte eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler (siehe „Weiterführende Informationen"). Sollten Sie Inhaber einer Finanzanlagenvermittlererlaubnis sein, erlischt diese mit Erteilung der neuen Honorar-Finanzanlageberater-Erlaubnis.
Als Honorar-Finanzanlagenberater sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
Vermittlerregister
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen. Arbeitnehmer von Honorar-Finanzanlagenberatern, die in der Honorar-Finanzanlagenberatung eingesetzt werden, müssen zudem in das Vermittlerregister eingetragen werden. Die Registrierung erfolgt bei der IHK Berlin für in Berlin ansässige Unternehmen (siehe „Weiterführende Informationen").
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.
Als Honorar-Finanzanlagenberater sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
- Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Vermögensanlagen im Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes, Anlagevermittlung im Sinne des Kreditwesengesetzes (auch partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Schwarmfinanzierungen),
Vermittlerregister
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen. Arbeitnehmer von Honorar-Finanzanlagenberatern, die in der Honorar-Finanzanlagenberatung eingesetzt werden, müssen zudem in das Vermittlerregister eingetragen werden. Die Registrierung erfolgt bei der IHK Berlin für in Berlin ansässige Unternehmen (siehe „Weiterführende Informationen").
Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen (GmbH, UG oder AG) wird die Erlaubnis der Gesellschaft erteilt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung der Online-Abwicklung müssen Sie sich erstmalig mit einem Bürger- oder Unternehmenskonto registrieren und können sich danach mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
Voraussetzungen
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persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
- Wird die Erlaubnis unter Vorlage der Erlaubnisurkunde als Finanzanlagenvermittler beantragt, erfolgt keine Prüfung der Zuverlässigkeit.
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geordnete Vermögensverhältnisse
Geprüft wird hierbei, ob der Antragsteller Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind.
- Wird die Erlaubnis unter Vorlage der Erlaubnisurkunde als Finanzanlagenvermittler beantragt, erfolgt keine Prüfung der Vermögensverhältnisse.
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Ausreichender Versicherungsschutz
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb. -
Sachkunde
Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor einer IHK oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34h der Gewerbeordnung (Honorar-Finanzanlagenberater)
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) benötigt.
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. Das Bundesministerium für Justiz bietet zudem eine Beantragung im Onlineverfahren an. (siehe „Weiterführende Informationen") -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) benötigt.
Die Auskunft ist als Privatperson bei der Wohnsitzgemeinde (in Berlin in jedem Bürgeramt) zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt.
Juristische Personen mit Betriebssitz in Berlin beantragen diesen bei ihrem zuständigen Ordnungsamt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. Das Bundesministerium für Justiz bietet zudem eine Beantragung im Onlineverfahren an. (siehe „Weiterführende Informationen") -
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen (siehe "Weiterführende Informationen"). -
Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
- Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
- Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
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Sachkundenachweis
IHK -Sachkundeprüfungsnachweis bzw. eine andere vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation. -
Berufshaftpflichtversicherung
Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für die Honorar-Finanzanlagenberatung.
Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Formulare
Gebühren
90,00 bis 1.740,00 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO) § 34h Abs. 1
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Kreditwesengesetz (KWG) § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 - Bereichsausnahme
- Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) § 1 Absatz 2 - Vermögensanlagen Anwendungsbereich
- Kreditwesengesetz (KWG) § 1 Absatz 1a Nummer 1a - Begriffsbestimmung Anlageberatung
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1 Monat
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Finanzanlagenvermittler (IHK Berlin)
- Merkblatt zur Bereichsausnahme für die Vermittlung von Investmentvermögen und Vermögensanlagen (BaFin)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Vollstreckungsportal der Länder)
- Insolvenzbekanntmachungen online (Justizportal der Länder)
- Suche des zuständigen Gerichts (zentrales Orts- und Gerichtsverzeichnis)
- Hinweis zum Datenschutz (Ordungsämter des Landes Berlin)
- Honorar-Finanzanlagenberater - zur Sachkundeprüfung anmelden (Dienstleistung)
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen (Dienstleistung)
- Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen. Ist ein Betriebssitz noch nicht bekannt, kann die Erlaubnis auch bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.