Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - natürliche Person - Durchführung

Das Regelinsolvenzverfahren dient der Entschuldung natürlicher Personen (Menschen), die
  • selbständig tätig sind oder
  • selbständig waren und aus der Selbständigkeit noch offene Forderungen aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern haben oder
  • selbständig waren und unüberschaubare Vermögensverhältnisse (20 Gläubiger oder mehr) haben.
Entschuldung bedeutet, die Schulden im Verfahren soweit als möglich zu begleichen und sich von dem Rest durch gerichtliche Entscheidung zu befreien.

Voraussetzungen

  • vollständiger Antrag
    Siehe benötigte Formulare.
  • Abtretungserklärung
    Sie müssen eine Abtretungserklärung für den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten.
  • sonstige notwendige Erklärungen
    Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
    Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, sind sämtliche Erklärungen enthalten.

Gebühren

Gebühren und Auslagen des Gerichts und die Vergütung des Insolvenzverwalters richten sich nach der Insolvenzmasse. Im Falle der Kostenstundung übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Amtsgericht Charlottenburg ist in Berlin zentral zuständig für die Bearbeitung von Regelinsolvenzverfahren.

Für Sie zuständig