Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - natürliche Person - Durchführung
Das Regelinsolvenzverfahren dient der Entschuldung natürlicher Personen (Menschen), die
- selbständig tätig sind oder
- selbständig waren und aus der Selbständigkeit noch offene Forderungen aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern haben oder
- selbständig waren und unüberschaubare Vermögensverhältnisse (20 Gläubiger oder mehr) haben.
Voraussetzungen
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vollständiger Antrag
Siehe benötigte Formulare. -
Abtretungserklärung
Sie müssen eine Abtretungserklärung für den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten. -
sonstige notwendige Erklärungen
Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, sind sämtliche Erklärungen enthalten.
Gebühren
Gebühren und Auslagen des Gerichts und die Vergütung des Insolvenzverwalters richten sich nach der Insolvenzmasse. Im Falle der Kostenstundung übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Amtsgericht Charlottenburg ist in Berlin zentral zuständig für die Bearbeitung von Regelinsolvenzverfahren.