Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz und haben einen neuen Pass oder eine neue Schweizer Identitätskarte bekommen? Dann können Sie sich eine neue Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausstellen lassen.
Im Normalfall wird die neue Aufenthaltserlaubnis-Schweiz als Klappkarte ausgestellt. Eine Ausstellung als elektronisches Dokument ist zurzeit nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Erforderliche Unterlagen
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Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
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Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
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Aktuelles, biometrisches Foto
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach dem technischen Aufwand bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis-Schweiz. Sie beträgt ab dem 01.09.2017:
Für Schweizer Staatsangehörige:
- bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 8,00 Euro bis 22,80 Euro
- ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 8,00 Euro bis 28,80 Euro
Für Familienangehörige, die selbst nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen:
- für Volljährige: 12,00 Euro bis 67,00 Euro
- für Minderjährige: 6,00 Euro bis 33,50 Euro
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Im Normalfall wird die neue Aufenthaltserlaubnis-Schweiz bei Vorsprache ausgestellt.
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten