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Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - zu einem neuen Pass oder Ausweis übertragen
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz und haben einen neuen Pass oder eine neue Schweizer Identitätskarte bekommen? Dann können Sie sich eine neue Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausstellen lassen.
Voraussetzungen
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
- Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
- Hauptwohnsitz in Berlin
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Übertragung vor Ort
Die Aufenthaltserlaubnis können Sie nur bei uns vor Ort übertragen lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
- Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
- Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
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Aktuelles, biometrisches Foto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
Gebühren
Staatsangehörige der Schweiz
- 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 67,00 Euro: Für Erwachsene
- 33,50 Euro: Für Minderjährige
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
5-6 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.