Aufenthaltserlaubnis-Schweiz - zu einem neuen Pass oder Ausweis übertragen

Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz und haben einen neuen Pass oder eine neue Schweizer Identitätskarte bekommen? Dann können Sie sich eine neue Aufenthaltserlaubnis-Schweiz ausstellen lassen.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
  • Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Übertragung vor Ort
    Die Aufenthaltserlaubnis können Sie nur bei uns vor Ort übertragen lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • Neuer Pass oder neue Schweizer Identitätskarte
  • Aufenthaltserlaubnis-Schweiz
  • Aktuelles, biometrisches Foto
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.

Gebühren

Staatsangehörige der Schweiz

  • 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Familienangehörige aus Drittstaaten
  • 67,00 Euro: Für Erwachsene
  • 33,50 Euro: Für Minderjährige

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

5-6 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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