Schuldnerverzeichnis - Selbstauskunft am Standort Amtsgericht Neukölln
große Karte
Kontakt
- Amtsgericht Neukölln
- Amtsgericht Neukölln
- Karl-Marx-Straße 77/79 , 12043 Berlin
- Tel.: (030) 90191-0
- Fax: (030) 90191-122
- Kontaktformular
Zugang für Rollstuhlfahrer über das Hauptportal. Bitte benutzen Sie die Gegensprechanlage.
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Freitag
-
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für Kirchenaustritte werden keine Termine vergeben. Es ist möglich jederzeit zu den Öffnungszeiten aus der Kirche auszutreten.
Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.
Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).
Zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Info- und Rechtsantragstelle.
Eine Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt nicht in der Infostelle des Gerichts, sondern ausschließlich während der oben genannten Öffnungszeiten in der zuständigen Geschäftsstelle (Grundbucheinsichtenstelle).
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Erkstraße: M 41 U Rathaus Neukölln: 104, 167, N7, N 94
- U-Bahn
-
- Rathaus Neukölln: U 7
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Schuldnerverzeichnis - Selbstauskunft
Benötigen Sie eine Selbstauskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis, erhalten Sie diese bundesweit online beim gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.
Voraussetzungen
-
Registrierung
Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, klicken Sie für die Registrierung auf die Überschrift "Registrierung".
- Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion
- Registrierung ohne Personalausweis mit eID-Funktion
-
Freischaltung
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freischaltungsnummer (PIN), schriftlich auf dem Postweg. Damit können Sie erstmalig Einsicht in das Schuldnerverzeichnis vornehmen. -
Einsichtsgrund
Wählen Sie als Einsichtsgrund "zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen" aus. -
Spätere Einsichtnahmen
Wenn Sie freigeschaltet sind und Ersteinsicht genommen haben, wählen Sie für alle späteren Einsichtnahmen den Button "Anmeldung Öffentlichkeit" und dann den Button "Anmelden".
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Nutzer können die Registrierung zum Zentralen Schuldnerverzeichnis (Online) und- nach erfolgtem Erhalt des PIN auf dem Postweg- die Einsichtnahme auch bei jedem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht persönlich vornehmen.