Schuldnerverzeichnis - Selbstauskunft
Benötigen Sie eine Selbstauskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis, erhalten Sie diese bundesweit online beim gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.
Voraussetzungen
-
Registrierung
Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, klicken Sie für die Registrierung auf die Überschrift "Registrierung".
- Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion
- Registrierung ohne Personalausweis mit eID-Funktion
-
Freischaltung
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freischaltungsnummer (PIN), schriftlich auf dem Postweg. Damit können Sie erstmalig Einsicht in das Schuldnerverzeichnis vornehmen. -
Einsichtsgrund
Wählen Sie als Einsichtsgrund "zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen" aus. -
Spätere Einsichtnahmen
Wenn Sie freigeschaltet sind und Ersteinsicht genommen haben, wählen Sie für alle späteren Einsichtnahmen den Button "Anmeldung Öffentlichkeit" und dann den Button "Anmelden".
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Nutzer können die Registrierung zum Zentralen Schuldnerverzeichnis (Online) und- nach erfolgtem Erhalt des PIN auf dem Postweg- die Einsichtnahme auch bei jedem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht persönlich vornehmen.