Schuldnerverzeichnis - Selbstauskunft am Standort Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte

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Kontakt

  • Amtsgericht Mitte
  • Amtsgericht Mitte - Rechtsantragsstelle und Kirchenaustritte
  • Littenstraße 12-17 10179 Berlin
  • Tel.: (0)30 9023-0
  • Fax: (0)30 9023-2223
  • Homepage
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00 - 13:00 Uhr, zusätzlich zwischen 15:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Kirchenaustritt beim Amtsgericht Mitte nur erklären können, wenn Sie im Gerichtsbezirk gemeldet sind. Prüfen Sie daher unbedingt eigenständig die örtliche Zuständigkeit unter folgenden Link: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche. Der Gerichtsbezirk ist nicht immer übereinstimmend mit den Bezirksgrenzen der Bürgerämter.

Sollten Sie einen Termin gebucht haben und nicht im Gerichtsbezirk gemeldet sein, kann Ihre Kirchenaustrittserklärung nicht aufgenommen werden!
Können Sie keinen Termin buchen, dann sind aktuell alle verfügbaren Termine ausgebucht. Probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Bitte verzichten Sie auf schriftliche Anfragen zur Terminvereinbarung, da lediglich die online ausgewiesenen Termine angeboten werden können.

Alternativ können Sie Ihren Austritt auch selbst schriftlich formulieren und Ihre Unterschrift von einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl beglaubigen lassen. Diese Urkunde müssen Sie beim Amtsgericht einreichen.

Die Gerichtszahlstelle bleibt bis auf weiteres geschlossen. Sie erhalten eine Gerichtskostenrechnung übersandt. Wir bitten um Verständnis.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • S-Bahn

    • S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
  • Tram

    • M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • U-Bahn

    • Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)

Dienstleistungsbeschreibung

Schuldnerverzeichnis - Selbstauskunft

Benötigen Sie eine Selbstauskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis, erhalten Sie diese bundesweit online beim gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.

Voraussetzungen

  • Registrierung
    Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, klicken Sie für die Registrierung auf die Überschrift "Registrierung".
    • Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion
    Wenn Sie über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verfügen, wählen Sie den Button "Registrieren mit neuem Personalausweis". Sie werden dann auf die Ausweisapp geleitet, die sich in einem separaten Fenster öffnet. Bitte folgen Sie den Anweisungen, die dort angezeigt werden.
    • Registrierung ohne Personalausweis mit eID-Funktion
    Wählen Sie den Button "Registrierung Auskunft". Füllen Sie dort die Pflichtfelder aus. Die Registrierung wird über den Button "Speichern" abgeschlossen. Zur Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten Sie eine E-Mail, in der auch das weitere Verfahren erläutert wird.
  • Freischaltung
    Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freischaltungsnummer (PIN), schriftlich auf dem Postweg. Damit können Sie erstmalig Einsicht in das Schuldnerverzeichnis vornehmen.
  • Einsichtsgrund
    Wählen Sie als Einsichtsgrund "zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen" aus.
  • Spätere Einsichtnahmen
    Wenn Sie freigeschaltet sind und Ersteinsicht genommen haben, wählen Sie für alle späteren Einsichtnahmen den Button "Anmeldung Öffentlichkeit" und dann den Button "Anmelden".

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Nutzer können die Registrierung zum Zentralen Schuldnerverzeichnis (Online) und- nach erfolgtem Erhalt des PIN auf dem Postweg- die Einsichtnahme auch bei jedem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht persönlich vornehmen.