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Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
велика карта Контакт
- Bezirksamt Spandau
- Straßen- und Grünflächenamt
- Otternbuchtstraße 35 , 13599 Berlin
-
Поштова адреса13578 Berlin
- Тел.: (030) 90279-2721
- Факс: (030) 90279-2016
- E-Mail: sga@ba-spandau.berlin.de
- Інтернет сторінка
години роботи
-
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9:00 bis 12:00 Uhr
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Вівторок
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9:00 bis 12:00 Uhr
-
п'ятниця
-
9:00 bis 12:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
und nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
Bus
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U Paulsternstr.
- 139
- N7
- N39
- 339
-
U Paulsternstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Режим онлайн
Передумови
- Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
-
Es handelt sich um Tische und Stühle.
Für das Aufstellen von Stehtischen siehe "Weiterführende Informationen".
Необхідні документи
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Antrag zum Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten)
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post. -
Skizze, Zeitraum, Fläche
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (mit Skizze)
- Gewerbeanmeldung (in Kopie)
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie)
збори
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
bis 15m²
- 100,00 Euro: für 1 Jahr
- 150,00 Euro: für 2 Jahre
- 200,00 Euro: für 3 Jahre
- 200,00 Euro: für 1 Jahr
- 300,00 Euro: für 2 Jahre
- 400,00 Euro: für 3 Jahre
- 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Правові основи
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
Zuständig für gesamt Berlin