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Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Seit dem 01.04.2022 gilt die 3G-Regelung nicht mehr. Bitte tragen Sie beim Betreten unserer Dienstgebäude aber weiterhin eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz unserer Beschäftigten.
- Um Geflüchteten aus der Ukraine so schnell wie möglich humanitäre Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen, können bis auf weiteres leider keine kurzfristigen Express-Termine in der Online-Terminvereinbarung mehr angeboten werden. Wir bitten Sie in dieser besonderen Situation dafür um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
- Bitte beachten Sie die Informationen auf unserer Website zur Antragsbearbeitung und Bedienung ab dem 21.03.2022
Öffnungszeiten
Montag
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU?
- Ihre Arbeitserlaubnis ist auf eine bestimmte Firma festgelegt?
- Sie möchten die Firma wechseln?
Wichtige Hinweise:
Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU muss nicht geändert werden, wenn Sie:
- schon seit mindestens zwei Jahren mit einem solchen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gearbeitet haben
- sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen mit einem solchen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten (außer für ein Studium)
- außerdem für die Art Ihrer Beschäftigung keine zeitliche Begrenzung (wie zum Beispiel bei Spezialitätenköchen oder im Rahmen eines Personalaustauschs eines international tätigen Unternehmens) gesetzlich festgelegt ist.
- Sie arbeiten noch beim selben Arbeitgeber, aber es hat sich etwas geändert, zum Beispiel der Name des Unternehmens oder Ihres Jobs? Auch dann muss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU nicht geändert werden. Lesen Sie dazu bitte unser "Merkblatt für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" (im Abschnitt "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
-
Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder einer Blauen Karte EU
Ihr Aufenthaltstitel muss geändert werden? Dann buchen Sie am besten bitte einen Termin zur Neuaustellung.
- Arbeitserlaubnis ist auf eine Firma beschränkt und die Firma soll gewechselt werden
- Hauptwohnsitz in Berlin
-
Antrag
Sie können den Antrag auch per E-Mail, Fax oder Post an uns schicken. Wir empfehlen aber eine Terminbuchung.
Erforderliche Unterlagen
-
Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Stellenbeschreibung"
(ausgefüllt)
-
Kopie des neuen Arbeitsvertrags
(Entwurf reicht)
-
Pass
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen auch Kopien Ihres Passes.
-
Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- keine: Änderung der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU oder Ausstellung einer Bescheinigung
- 96,00 Euro: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder der Blauen Karte EU
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Sie besitzen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft? Dann ist für Sie der Standort Keplerstraße zuständig.
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair? Dann ist für Sie der Standort Friedrich-Krause-Ufer zuständig.
- Ihr Arbeitgeber kümmert sich um Ihre aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten? Dann bitten Sie Ihren Arbeitgeber, sich mit unserem Business Immigration Service in Verbindung zu setzen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Tel.:
(030) 90269-4000
Fax:
(030) 90269 4099
Erläuterung der Symbole
Aufzüge in den Häusern A und C
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Westhafen
- S42
- S41
-
0.7km
S+U Westhafen
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Amrumer Str.
- U9
-
0.8km
S+U Westhafen
- U9
-
0.6km
U Amrumer Str.
- Bus
-
-
0.3km
Quitzowstr.
- 123
- M27
-
0.3km
Perleberger Brücke
- 123
- 142
-
0.3km
Quitzowstr.