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Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU?
- Ihre Arbeitserlaubnis ist auf eine bestimmte Firma festgelegt?
- Sie möchten die Firma wechseln?
Wichtige Hinweise:
Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU muss nicht geändert werden, wenn Sie:
- schon seit mindestens zwei Jahren mit einem solchen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gearbeitet haben
- sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen mit einem solchen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten (außer für ein Studium)
- außerdem für die Art Ihrer Beschäftigung keine zeitliche Begrenzung (wie zum Beispiel bei Spezialitätenköchen oder im Rahmen eines Personalaustauschs eines international tätigen Unternehmens) gesetzlich festgelegt ist.
- Sie arbeiten noch beim selben Arbeitgeber, aber es hat sich etwas geändert, zum Beispiel der Name des Unternehmens oder Ihres Jobs? Auch dann muss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU nicht geändert werden. Lesen Sie dazu bitte unser "Merkblatt für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" (im Abschnitt "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder einer Blauen Karte EU
Ihr Aufenthaltstitel muss geändert werden? Dann buchen Sie am besten bitte einen Termin zur Neuaustellung. -
Arbeitserlaubnis ist auf eine Firma beschränkt und die Firma soll gewechselt werden
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Hauptwohnsitz in Berlin
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Antrag
Sie können den Antrag auch per E-Mail, Fax oder Post an uns schicken. Wir empfehlen aber eine Terminbuchung.
Erforderliche Unterlagen
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Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Stellenbeschreibung"
(ausgefüllt)
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Kopie des neuen Arbeitsvertrags
(Entwurf reicht)
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Pass
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen auch Kopien Ihres Passes.
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Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- keine: Änderung der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU oder Ausstellung einer Bescheinigung
- 96,00 Euro: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder der Blauen Karte EU
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- Sie besitzen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft? Dann ist für Sie der Standort Keplerstraße zuständig.
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair? Dann ist für Sie der Standort Friedrich-Krause-Ufer zuständig.
- Ihr Arbeitgeber kümmert sich um Ihre aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten? Dann bitten Sie Ihren Arbeitgeber, sich mit unserem Business Immigration Service in Verbindung zu setzen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
Landesamt für Einwanderung (LEA)