Schuldnerverzeichnis - Auskunft am Standort Amtsgericht Schöneberg
Kontakt
- Amtsgericht Schöneberg
- Amtsgericht Schöneberg
- Grunewaldstraße 66-67 , 10823 Berlin
- Tel.: (030) 90159 - 0
- Fax: (030) 90159 - 429
- E-Mail: Poststelle@ag-sb.berlin.de
Der rollstuhlgerechte Eingang ist über den Parkplatz in der Gothaer Straße zu erreichen. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.
Öffnungszeiten
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9:00 - 13:00
-
Dienstag
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9:00 - 13:00
-
Mittwoch
-
9:00 - 13:00
ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleiben die nachfolgenden Sachbereiche jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit der jeweiligen Geschäftsstellen ist hiervon betroffen: Standesamtssachen und Transsexuellensachen -
Donnerstag
-
9:00 - 13:00
-
Freitag
-
9:00 - 13:00
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zusätzlich für die Info- und Rechtsantragstelle -bevorzugt für Berufstätige-:
donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
An folgenden Tagen bleibt unsere Infostelle geschlossen:
10.05.2024
04.10.2024
23.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
02.01.2025
donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
An folgenden Tagen bleibt unsere Infostelle geschlossen:
10.05.2024
04.10.2024
23.12.2024
27.12.2024
30.12.2024
02.01.2025
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Grunewaldstraße: M46 Rathaus Schöneberg: 104 (mit ca. fünf Minuten Fußweg)
- U-Bahn
-
- Eisenacher Straße: U7 Bayerischer Platz: U7 Bayerischer Platz: U4
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Schuldnerverzeichnis - Auskunft
Im Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht wird eingetragen:
- wer der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist
- wer eine Vermögensauskunft abgegeben hat, aus der sich ergibt, dass eine Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nicht möglich ist
- wer nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nachweist
- wenn eine Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wurde
- wenn die Restschuldbefreiung abgelehnt oder widerrufen wurde.
Voraussetzungen
-
Einsichtsgründe
Online-Einsicht in das Schuldnerverzeichnis dürfen Sie nur aus folgenden Gründen nehmen:
- für Zwecke der Zwangsvollstreckung,
- um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen,
- um Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Leistungen zu prüfen,
- um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Personen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
- soweit diese zur Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung erforderlich sind,
- zur Auskunft über Sie selbst betreffende Eintragungen.
-
Verwendung der Auskünfte
Die Informationen dürfen Sie nur für den Zweck verwenden, für den Sie diese eingeholt haben. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. -
Löschung der Auskünfte
Die Informationen müssen Sie löschen, nachdem der Zweck erreicht wurde. -
Protokollierung der Auskunftserteilung
Das Online-System protokolliert und speichert für die Dauer von 6 Monaten Ihre Abfrage einschließlich Ihrer persönlichen Daten.
Erforderliche Unterlagen
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Registrierung
Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, klicken Sie für die Registrierung auf die Überschrift "Registrierung".
- Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion
- Registrierung ohne Personalausweis mit eID-Funktion
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Freischaltung und Ersteinsicht
Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie die Freischaltungsnummer (PIN), schriftlich auf dem Postweg. Damit können Sie erstmalig die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis vornehmen. -
Spätere Einsichtnahmen
Wenn Sie freigeschaltet sind und Ersteinsicht genommen haben, wählen Sie für alle späteren Einsichtnahmen den Button "Anmeldung Öffentlichkeit" und dann den Button „Anmelden“.
Gebühren
Je übermittelten Datensatz werden 4,50 Euro erhoben; auch für die Information "Keine Daten vorhanden" fallen 4,50 Euro an.
Eine Selbstauskunft ist kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Gerichte erteilen selbst keine Auskünfte zu den Eintragungen. Personen ohne eigenen Internetzugang können die Registrierung und -nach Erhalt der PIN auf dem Postweg- die Einsichtnahme auch bei jedem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht persönlich vornehmen.
Orts- und Gerichtsverzeichnis
und den Bezirk Schöneberg