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elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl am Standort LEA, Business Immigration Service (BIS)
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- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Business Immigration Service (BIS)
- Fasanenstraße 85 , 10623 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-4000
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
(nur mit Termin) -
Dienstag
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08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
(nur mit Termin) -
Mittwoch
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08:00 - 12:00 Uhr
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(nur mit Termin) -
Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
(nur mit Termin)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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- M49
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Hertzallee
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- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
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S+U Zoologischer Garten Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Sonstige Hinweise zum Standort
Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?
Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
(Wenn Sie in Berlin wohnen: Vereinbaren Sie dafür bitte beim Landesamt für Einwanderung einen Termin über das Kontaktformular.)
Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen. Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.
(Wenn Sie in Berlin wohnen: Vereinbaren Sie dafür bitte beim Landesamt für Einwanderung einen Termin über das Kontaktformular.)
Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich.
(Wenn Sie in Berlin wohnen: Die Neuausstellung des Zusatzblatts kann nur durch das Landesamt für Einwanderung erfolgen. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin über das Kontaktformular.)
Neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Sie müssen sich Ihren eAT neu ausstellen lassen. Buchen Sie dazu einen Termin für einen Übertrag (siehe im Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
- Zeigen Sie einen Diebstahl bei der Polizei an.
- Informieren Sie Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) über den Diebstahl oder Verlust Ihres eAT (schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich).
- Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, dann lassen Sie diese sperren. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten.
- Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline 116 116. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
- Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
- Informieren Sie bitte anschließend Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) umgehend über die Sperrung.
(Wenn Sie in Berlin wohnen: Vereinbaren Sie dafür bitte beim Landesamt für Einwanderung einen Termin über das Kontaktformular.)
Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen. Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.
(Wenn Sie in Berlin wohnen: Vereinbaren Sie dafür bitte beim Landesamt für Einwanderung einen Termin über das Kontaktformular.)
Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich.
(Wenn Sie in Berlin wohnen: Die Neuausstellung des Zusatzblatts kann nur durch das Landesamt für Einwanderung erfolgen. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin über das Kontaktformular.)
Neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Sie müssen sich Ihren eAT neu ausstellen lassen. Buchen Sie dazu einen Termin für einen Übertrag (siehe im Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
Voraussetzungen
- Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen.
Erforderliche Unterlagen
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Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen: Pass
- Sie besitzen das Sperrkennwort nicht mehr? Dann müssen Sie mit Ihrem Pass zu Ihrer Ausländerbehörde gehen, damit der eAT gesperrt werden kann.
- Wenn Sie in Berlin wohnen: Vereinbaren Sie dafür bitte beim Landesamt für Einwanderung einen Termin über das Kontaktformular.
Gebühren
- keine: für die Sperrung der Online-Ausweisfunktion
- 6,00 Euro: für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion für Erwachsene
- 3,00 Euro: für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion für Minderjährige
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Sperre wird sofort eingerichtet, wenn Sie unter der Sperr-Hotline anrufen oder zur Ausländerbehörde kommen.