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elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl am Standort LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.
Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Bitte beachten Sie:
- Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
- Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
- Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) - Verlust oder Diebstahl
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen?
Dann sind Sie verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
- Zeigen Sie einen Diebstahl bei der Polizei an.
- Informieren Sie Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) über den Diebstahl oder Verlust Ihres eAT (schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich).
- Wenn in Ihrem eAT die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, dann lassen Sie diese sperren. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und vermeidet den Missbrauch Ihrer Daten.
- Telefonisch bei der bundesweiten Sperr-Hotline (0180-1-33 33 33/). Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
- Geben Sie dabei bitte das Sperrkennwort an. Das Sperrkennwort haben Sie zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Funktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Funktion) in einem Brief erhalten. Der Brief wurde Ihnen zugestellt, bevor Ihnen der eAT ausgehändigt wurde.
- Informieren Sie bitte anschließend Ihre Ausländerbehörde (in Berlin: das Landesamt für Einwanderung) umgehend über die Sperrung.
Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Die gestohlene oder verlorene eAT-Karte ist wieder da?
Aus Sicherheitsgründen können Sie die gesperrte eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen.
Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.
Zusatzblatt verloren?
Sie haben nicht die eAT-Karte, sondern das Zusatzblatt (grüne Klappkarte) verloren?
Dann müssen Sie die Polizei oder Ausländerbehörde nicht informieren. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist dann nicht erforderlich. Kommen Sie bitte zur Ausländerbehörde, um sich ein neues Zusatzblatt ausstellen zu lassen.
Neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Sie müssen sich Ihren eAT neu ausstellen lassen. Buchen Sie dazu einen Termin für einen Übertrag (siehe im Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
Voraussetzungen
- Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wurde gestohlen oder ist verloren gegangen.
Erforderliche Unterlagen
-
Wenn Sie das Sperrkennwort nicht mehr besitzen: Pass
Sie besitzen das Sperrkennwort nicht mehr?
Dann müssen Sie mit Ihrem Pass zu Ihrer Ausländerbehörde (in Berlin: zum Landesamt für Einwanderung) gehen, damit der eAT gesperrt werden kann.
Gebühren
Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.
Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.
Für die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion beträgt die Gebühr 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Minderjährige.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Sperre wird sofort eingerichtet, wenn Sie unter der Sperr-Hotline anrufen oder zur Ausländerbehörde kommen.
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
Postanschrift
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
Tel.:
(030) 90269-5900
Fax:
(030) 9028-3468
Nahverkehr
- S-Bahn
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S+U Zoologischer Garten Bhf
- S3
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Theater des Westens
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Uhlandstr./Kantstr.
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