Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auf einen neuen Pass übertragen am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuell und bis auf weiteres ist die Terminsituation im Landesamt für Einwanderung angespannt.
Bitte beachten Sie die Informationen vom 04.07.2023 auf unserer Website.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Aufzüge in den Häusern A und C

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
  • Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auf einen neuen Pass übertragen

Sie besitzen eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann sollten Sie sich Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel neu ausstellen ("übertragen") lassen. Denn dieser verweist noch auf den alten Pass.

Wenn Sie ins Ausland reisen möchten, bevor der unbefristete Aufenthaltstitel übertragen wurde
Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen möchten, nehmen Sie bitte Ihren alten Pass, Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel und den neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen.
Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für die geplante Reise brauchen. Informationen dazu können Sie zum Beispiel bei der Auslandsvertretung des Landes bekommen, in das Sie reisen möchten.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
    grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Übertragung in einem Bürgeramt
    Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • Sie besitzen den abgelaufenen Pass.
    • Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel wurde durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen.
    • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht mehr als 12 Monate).
    • Sie waren nicht länger als 6 Monate durchgehend im Ausland (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht länger als 12 Monate außerhalb der EU).
  • Übertragung im Landesamt für Einwanderung
    Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, der Aufenthaltstitel wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist das Landesamt für Einwanderung für die Übertragung zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass
    Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
  • Ihr unbefristeter Aufenthaltstitel
    • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) zusammen mit dem Zusatzblatt oder
    • Ihr alter Pass mit dem eingeklebten Aufenthaltstitel
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

Gebühren

  • 67,00 Euro: Volljährige
  • 33,50 Euro: Minderjährige
Türkische Staatsangehörige
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Gebührenfrei in folgenden Fällen:
  • bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) oder nach Asylbewerberleistungsgesetz;
  • für Resettlement-Flüchtlinge im Sinne des § 23 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
  • für Asylberechtigte
  • für Ausländer, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigter genießen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 4 bis 5 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben Ihren alten Pass mit dem unbefristeten Aufenthaltstitel noch;
  • Ihr Aufenthaltstitel wurde in Berlin ausgestellt oder zuletzt durch ein Berliner Bürgeramt übertragen;
  • Ihr alter Pass ist vollständig;
  • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht mehr als 12 Monate);
  • Sie waren nicht länger als 6 Monate durchgehend im Ausland (bei einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: nicht länger als 12 Monate außerhalb der EU).
In allen anderen Fällen: Landesamt für Einwanderung.

Chat

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