Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, ist dies schon nach 2 Jahren Beschäftigung als Fachkraft möglich.
Sie besitzen als Fachkraft eine Blaue Karte EU?
Dann gelten etwas geringere Anforderungen mit kürzeren Fristen. Bitte informieren Sie sich dazu in der Dienstleistung "Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU" (siehe "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
1. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise, bevor Sie einen Antrag stellen:
- Nutzen Sie bitte zuerst den Quick-Check (unter „Jetzt online erledigen“). Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Antrag voraussichtlich erfolgreich sein wird.
- Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die im Abschnitt „Unterlagen“ aufgeführten Dokumente und Nachweise verfügen. Fertigen Sie von den Unterlagen digitale Kopien (PDF-Format), um diese im Online-Antrag einreichen zu können.
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente im PDF-Format bereit. Je nach individueller Situation können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
4. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Wegen der hohen Zahl an Anträgen kann dies allerdings einige Zeit dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.
- Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen im Original mit.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Erlaubte Beschäftigung als Fachkraft mit einem Berufsabschluss, einem akademischen Abschluss oder in der Forschung seit 3 oder 2 Jahren
- Sie besitzen seit mindestens 3 Jahren einen Aufenthaltstitel, mit denen Ihnen die Beschäftigung als Fachkraft erlaubt ist. Dazu zählen insbesondere Aufenthaltserlaubnisse nach § 18a, § 18b oder § 18d Aufenthaltsgesetz.
- Die Frist verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
- Die Zeit des Besitzes eines nationalen Visums wird ebenfalls angerechnet, wenn Sie damit schon erlaubt als Fachkraft beschäftigt waren.
- Sie sind weiterhin als Fachkraft erwerbstätig
-
Altersvorsorge
- Sie haben für mindestens 36 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
- Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, genügen auch 24 Monate.
-
Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR). -
Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer engen Familienangehörigen (Ehe-/Lebenspartner sowie Kinder) ist gesichert. Sie dürfen keine Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe) oder einen Anspruch darauf haben. -
Ausreichende Krankenversicherung
Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung.
Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt. -
Sie haben keine Vorstrafen oder ein offenes Ermittlungsverfahren
- Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern.
- Während ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, darf Ihr Antrag auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht bearbeitet werden.
-
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
Vom Vorliegen der Grundkenntnisse wird insbesondere dann ausgegangen, wenn
- ein Integrationskurs oder der Orientierungskurs „Leben in Deutschland“ erfolgreich abgeschlossen wurde,
- im Bundesgebiet ein schulischer oder beruflicher Bildungsabschluss erworben wurde oder
- für mindestens ein Jahr eine schulische oder berufliche Ausbildung im Bundesgebiet absolviert wurde.
-
Ausreichender Wohnraum
Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. -
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. -
Aktuelle E-Mail-Adresse
Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (mit Quick-Check)
- ausschließlich online möglich
- Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
-
Passkopien (in Farbe)
Es werden Kopien von den Datenseiten Ihres Passes (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person) benötigt. - Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels
-
Nachweise über Ihre Beschäftigung als Fachkraft
- Arbeitsvertrag
- Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate
- aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
-
Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland
- bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte mit Foto oder aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen unbefristeten Aufenthaltstitel brauchen.
-
Nachweise über Größe und Kosten des Wohnraums
Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind wie folgt nachzuweisen.
Bei einer Mietwohnung:
- Mietvertrag (ohne Hausordnung und Anlagen)
- Nachweis über die aktuellen monatlichen Kosten (Warmmiete), zum Beispiel Kontoauszüge
- Grundbuchauszug Dritte Abteilung
- Kosten des monatlichen Hausgeldes
- Eventuell monatliche Kreditkosten für die Immobilie
-
Altersvorsorge
- Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
- Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
-
Bei einer Berufsausbildung oder einem Studium in Deutschland: Nachweis über den erreichten Abschluss
Zeugnisse, Urkunden -
Wenn Sie NICHT in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert haben: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des GER
Insbesondere sind folgende Nachweise möglich:
- Deutschtest für Zuwanderer
- Zertifikat Deutsch oder ein anderes Sprachdiplom
- Abschlusstest Integrationskurs
-
Sofern vorhanden: Nachweise über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Wenn Sie im Bundesgebiet keine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert haben, sind insbesondere folgende Nachweise möglich:
- Abschlusstest Integrationskurs
- Abschlusstest Orientierungskurs „Leben in Deutschland“
- Erfolgreich abgeschlossener Einbürgerungstest
Gebühren
Für hochqualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- 73,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 73,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
- 56,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 56,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
- 11,40 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 11,40 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
- 18,50 Euro: Bearbeitungsgebühr (im Online-Antrag)
- 18,50 Euro: Erteilungsgebühr (bei Vorsprache mit Termin)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Im Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Aushändigung des bestellten Aufenthaltstitels.
Nach der Vorsprache dauert es mehrere Wochen, bis die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.
Für Sie zuständig
Download
Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
- Niederlassungserlaubnis (allgemein) beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre) beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige
- Niederlassungserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis mit Aufnahmezusage des Bundes beantragen
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen