Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte
Ein nationales Visum zur Einreise für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert sein wird.
Können bei Beantragung des nationalen Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, können in Berlin lebende Personen mit ausreichender Bonität beim Landesamt für Einwanderung eine Verpflichtungserklärung für die Antragstellerin oder den Antragsteller abgeben.
Die Verpflichtung umfasst die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt, u.a. Wohnraum, Krankenversicherung etc. Zudem müssen öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt erstattet werden, die von einer Leistungsbehörde (zum Beispiel Sozialamt) aufgewendet werden.
Die Verpflichtungserklärung ist gültig für 5 Jahre. Dieser Zeitraum beginnt mit der Einreise in das Bundesgebiet, wenn diese durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde.
Eine Verpflichtungserklärung ist nur für bestimmte langfristige Aufenthaltszwecke möglich (zum Beispiel für ein Studium oder eine Eheschließung).
Sie möchten eine Verpflichtungserklärung im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für syrische und irakische Flüchtlinge abgeben? Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt "Weiterführende Informationen".
Voraussetzungen
-
Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt
Bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wurde ein Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) gestellt oder soll bald gestellt werden. -
Verfahren für eine Terminvereinbarung
Bitte nehmen Sie per E-Mail oder Post Kontakt zu uns auf:
- E-Mail: B5@lea.berlin.de
- Post: Landesamt für Einwanderung, B 5, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
Von telefonischen Anfragen zwecks Terminvergabe bitten wir im Interesse einer zügigen Bearbeitung abzusehen. -
Bonität
Sie müssen finanziell in der Lage sein, die Kosten des Lebensunterhalts übernehmen zu können. Die Höhe des monatlichen Mindest-Nettoeinkommens richtet sich nach Ihrem Familienstand und den daraus resultierenden Unterhaltsverpflichtungen sowie dem beantragten Aufenthaltszweck.
Die Mindest-Nettoeinkommen betragen zum Beispiel für ein Visum:
- zum Sprachkurs / Schulbesuch: 2.410 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.340 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 3.906 Euro für bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
- zum Studium / für eine berufliche Ausbildung: 2.450 ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.400 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 3.935 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
- zur Arbeitsplatzsuche oder Eheschließung: 2.590 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.590 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.029 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
Erforderliche Unterlagen
- Ihr Personalausweis oder Pass
- Passkopie der Person, die das nationale Visum beantragt
-
Angaben zum Familienstand und zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen
z.B. Ehegatten, minderjährige Kinder etc.
-
Nachweise zur Bonität
z.B. Arbeitsvertrag, die letzten sechs Gehaltsnachweise, Rentenbescheid etc.
- Ausgefülltes Formular "Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung"
-
Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
z.B. Meldebestätigung, Einzugsbescheinigung des Vermieters etc.
-
Weitere Unterlagen
Die genauen erforderlichen Unterlagen werden Ihnen nach der Kontaktaufnahme mitgeteilt, da diese je nach Einzelfall unterschiedlich sein können z.B. Bonitätsnachweise bei Selbständigen oder Arbeitnehmer.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
- Aufnahmeregelung für syrische und irakische Flüchtlinge mit Verwandten in Berlin
- Verpflichtungserklärung für kurzfristige Aufenthalte (Besuchsaufenthalte und Geschäftsreisen)
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Bescheinigung in Steuersachen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin per E-Mail oder Post (siehe Abschnitt "Voraussetzungen").
Landesamt für Einwanderung (LEA)