Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte

Ein nationales Visum zur Einreise für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert sein wird.

Können bei Beantragung des nationalen Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, können in Berlin lebende Personen mit ausreichender Bonität beim Landesamt für Einwanderung eine Verpflichtungserklärung für die Antragstellerin oder den Antragsteller abgeben.

Die Verpflichtung umfasst die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt, u.a. Wohnraum, Krankenversicherung etc. Zudem müssen öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt erstattet werden, die von einer Leistungsbehörde (zum Beispiel Sozialamt) aufgewendet werden.

Die Verpflichtungserklärung ist gültig für 5 Jahre. Dieser Zeitraum beginnt mit der Einreise in das Bundesgebiet, wenn diese durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde.

Eine Verpflichtungserklärung ist nur für bestimmte langfristige Aufenthaltszwecke möglich (zum Beispiel für ein Studium oder eine Eheschließung).

Sie möchten eine Verpflichtungserklärung im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für syrische und irakische Flüchtlinge abgeben? Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt "Weiterführende Informationen".

Voraussetzungen

  • Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt
    Bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wurde ein Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) gestellt oder soll bald gestellt werden.
  • Verfahren für eine Terminvereinbarung
    Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular (siehe Abschnitt: „Weiterführende Informationen“), wenn Sie einen Termin für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen.
    Bitte tragen Sie dazu im Pflichtfeld „Ihre Mitteilung / Frage“ den Aufenthaltszweck für das beantragte Visum (zum Beispiel Studium oder Eheschließung) und teilen Sie uns mit, ob Sie selbständig oder Arbeitnehmer, Pensionär etc. sind, damit wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen mitteilen können.
    Erst nach Eingang und Prüfung der Unterlagen werden wir Ihnen einen Termin anbieten.
  • Bonität
    Sie müssen finanziell in der Lage sein, die Kosten des Lebensunterhalts übernehmen zu können. Die Höhe des monatlichen Mindest-Nettoeinkommens richtet sich nach Ihrem Familienstand und den daraus resultierenden Unterhaltsverpflichtungen sowie dem beantragten Aufenthaltszweck.

    Die Mindest-Nettoeinkommen betragen zum Beispiel für ein Visum:
    • zum Sprachkurs / Schulbesuch: 2.660 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.690 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.347 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
    • zum Studium / für eine berufliche Ausbildung: 2.700 ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.750 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.378 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
    • zur Arbeitsplatzsuche oder Eheschließung: 2.830 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.930 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 4.468 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen

Erforderliche Unterlagen

  • Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ (ausgefüllt)
    • Bitte bringen Sie das Formular möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt mit.
    • Die Angaben sind freiwillig. Unvollständige Angaben können allerdings zur Ablehnung des Visums führen.
  • Formular "Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung" (ausgefüllt)
  • Ihr Personalausweis oder Pass
  • Passkopie der Person, die das nationale Visum beantragt
  • Angaben zum Familienstand und zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen
    z.B. Ehegatten, minderjährige Kinder etc.
  • Nachweise zur Bonität
    z.B. Arbeitsvertrag, die letzten sechs Gehaltsnachweise, Rentenbescheid etc.
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    z.B. Meldebestätigung, Einzugsbescheinigung des Vermieters etc.
  • Weitere Unterlagen
    Die genauen erforderlichen Unterlagen werden Ihnen nach der Kontaktaufnahme mitgeteilt, da diese je nach Einzelfall unterschiedlich sein können z.B. Bonitätsnachweise bei Selbständigen oder Arbeitnehmern.

Gebühren

29,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

In der Regel wird die Verpflichtungserklärung bei der Vorsprache mit Termin ausgestellt.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin per E-Mail oder Post (siehe Abschnitt "Voraussetzungen").

Für Sie zuständig