Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte am Standort LEA, Keplerstr.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aktuell sind die Zugriffe auf unsere Online-Terminvereinbarung massiv gestiegen. Dadurch kann es leider vorkommen, dass der Service zwischendurch nicht zur Verfügung steht. Es wird dann eine Wartungsseite angezeigt. Bitte beachten Sie hierzu unsere
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Zur weiteren Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens (Lockdown) wird die Bedienung an unseren Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße eingeschränkt. Bis mindestens 07.03.2021 findet die Bedienung nur mit Termin statt.
- Am 08.03.2021 ist wegen des Feiertags (Internationaler Frauentag) geschlossen.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um Verständnis für die folgenden Hygiene-Maßnahmen:
- Das Betreten unseres Dienstgebäudes ist nur mit medizinischer Maske gestattet. Medizinische Masken in diesem Sinne sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
- Bei Krankheitssymptomen können wir Sie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht bedienen.
- Bitte beachten Sie, dass Corona-bedingt nur der Zutritt von Personen gewährt werden kann, die für sich persönlich online einen Termin gebucht oder eine Einladung zur Vorsprache erhalten haben.
- Begleitpersonen (auch deutsche Ehegatten, deren Anwesenheit erbeten wurde) bitten wir um Verständnis: Wir können Sie leider pandemiebedingt nicht einlassen.
- Lediglich Kinder unter 14 Jahren, die ansonsten unbeaufsichtigt wären, können ihre Eltern in das Dienstgebäude begleiten.
- Ausnahmen gelten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Ausweis oder bestallte Betreuerinnen und Betreuer und Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher, die mit der Antragstellerin/dem Antragsteller vorsprechen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte
Ein nationales Visum zur Einreise für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert sein wird.
Können bei Beantragung des nationalen Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, können in Berlin lebende Personen mit ausreichender Bonität beim Landesamt für Einwanderung eine Verpflichtungserklärung für die Antragstellerin oder den Antragsteller abgeben.
Die Verpflichtung umfasst die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt, u.a. Wohnraum, Krankenversicherung etc. Zudem müssen öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt erstattet werden, die von einer Leistungsbehörde (zum Beispiel Sozialamt) aufgewendet werden.
Die Verpflichtungserklärung ist gültig für 5 Jahre. Dieser Zeitraum beginnt mit der Einreise in das Bundesgebiet, wenn diese durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde.
Eine Verpflichtungserklärung ist nur für bestimmte langfristige Aufenthaltszwecke möglich (zum Beispiel für ein Studium oder eine Eheschließung).
Sie möchten eine Verpflichtungserklärung im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für syrische und irakische Flüchtlinge abgeben? Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt "Weiterführende Informationen".
Voraussetzungen
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Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt
Bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wurde ein Antrag auf ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) gestellt oder soll bald gestellt werden.
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Terminvereinbarung per E-Mail oder Post
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache:
- E-Mail: B5@lea.berlin.de (Anhänge bitte nur im PDF-Format übersenden)
- Post: Landesamt für Einwanderung, B 5, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
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Bonität
Sie müssen finanziell in der Lage sein, die Kosten des Lebensunterhalts übernehmen zu können. Die Höhe des monatlichen Mindest-Nettoeinkommens richtet sich nach Ihrem Familienstand und den daraus resultierenden Unterhaltsverpflichtungen sowie dem beantragten Aufenthaltszweck.
Die Mindest-Nettoeinkommen betragen zum Beispiel für ein Visum:
- zum Sprachkurs / Schulbesuch: 2.340 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.240 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 3.724 Euro für bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
- zum Studium / für eine berufliche Ausbildung: 2.380 ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.330 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 3.753 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
- zur Arbeitsplatzsuche oder Eheschließung: 2.500 Euro ohne Unterhaltsverpflichtung / 3.470 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 1 Person / 3.840 Euro bei Unterhaltsverpflichtung für 2 Personen
Erforderliche Unterlagen
- Ihr Personalausweis oder Pass
- Passkopie der Person, die das nationale Visum beantragt
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Angaben zum Familienstand und zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen
z.B. Ehegatten, minderjährige Kinder etc.
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Nachweise zur Bonität
z.B. Arbeitsvertrag, die letzten sechs Gehaltsnachweise, Rentenbescheid etc.
- Ausgefülltes Formular "Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung"
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Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
z.B. Meldebestätigung, Einzugsbescheinigung des Vermieters etc.
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Weitere Unterlagen
Die genauen erforderlichen Unterlagen werden Ihnen nach der Kontaktaufnahme mitgeteilt, da diese je nach Einzelfall unterschiedlich sein können z.B. Bonitätsnachweise bei Selbständigen oder Arbeitnehmer.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
- Aufnahmeregelung für syrische und irakische Flüchtlinge mit Verwandten in Berlin
- Verpflichtungserklärung für kurzfristige Aufenthalte (Besuchsaufenthalte und Geschäftsreisen)
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Bescheinigung in Steuersachen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin per E-Mail oder Post (siehe Abschnitt "Voraussetzungen").
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Keplerstr.
Nahverkehr
U-Bahn U 7 (Mierendorffplatz)
Bus M27 (Haltestelle Keplerstraße)