Fahrräder (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt - ZAB

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere Kund_Innen und Mitarbeiter_Innen, sehen wir uns veranlasst, die persönlichen Sprechstunden der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB) einzustellen.

Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Dienstag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Donnerstag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)
  • Freitag

      Keine Sprechstunde (siehe Hinweis)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Nur nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

S-Bahn
  • Prenzlauer Allee: S8, S9, S41, S42, S45
Tram
  • Fröbelstraße: M2

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrräder (illegal) - Entsorgung

Die Entsorgung von herrenlosen Fahrrädern auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR bzw. einem anderen Beauftragten, bei Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Anzahl
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Circa 2 - 3 Monate auf öffentlichem Straßenland.