Bauschutt (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Spandau - Bürgerservice
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Ordnungsamt Spandau - Bürgerservice
- Galenstraße 14 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-3000
- Fax: (030) 90279-3096
- E-Mail: ordnungsamt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Bürgerservice: 09.00-13.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr
-
Dienstag
-
Bürgerservice: 09.00-13.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr
-
Mittwoch
-
keine Sprechzeit (nur telefonisch von 09.00-13.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr)
-
Donnerstag
-
Bürgerservice: 10.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
-
Freitag
-
Bürgerservice: 09.00-13.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Rathaus Spandau: M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237, 337, 638, 639, 671
- S-Bahn
-
- Spandau: S3, S9
- U-Bahn
-
- Rathaus Spandau: U7
Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort können Termine für die Fachbereiche "Gewerbeservice" und "Ordnungsaufgaben" vereinbart werden.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Bauschutt (illegal) - Entsorgung
Unter Bauschutt versteht man Abfälle, die bei baulichen Maßnahmen anfallen. Zum Beispiel Beton- und Putzabfälle, Ziegel, Steine oder Fliesen.
Die Entsorgung von illegalen Bauschutt auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von illegalen Bauschutt auf öffentlichem Straßenland und auf Grünflächen erfolgt durch die Straßen- und Grünflächenämter, auf Privatgelände sind die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)
Rechtsgrundlagen
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