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Schrott (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Um die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet im Gewerbeamt keine Sprechstunde statt!

Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

Ansonsten sind wir auch postalisch oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis
BA Tempelhof-Schöneberg

  • Ordnungsamt – FB Gewerbe-
10820 Berlin

Um die weitere Ausbreitung des COVID-19-Virus so weit wie möglich zu verzögern, findet in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle keine Sprechstunde statt!

Wir sind postalisch, per E-Mail oder telefonisch während der Sprechzeiten zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten

Keine Informationen verfügbar.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle:

Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:

Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe

Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:

Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Letzte Wartenummernvergabe 15 Minuten vor Ende der Sprechzeit.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Schrott (illegal) - Entsorgung

Schrott oder Elektroschrott besteht überwiegend aus Metall und anderen Rohstoffen, die recycelt werden können. Beispielsweise Metallregale, Bettgestelle, Leitern, Metallrohre, Fernseher und Geschirrspüler.

Die Entsorgung von (illegalem) Schrott bzw. Elektroschrott auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR. Auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Angaben (Anzeigender)

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.