Schrott (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)
- Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029 - 29000
- Fax: (030) 9029 - 29039
- E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Öffnungszeiten
-
-
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.) -
Dienstag
-
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.) -
Mittwoch
-
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
-
Donnerstag
-
Bürgertelefon: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.) -
Freitag
-
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen können nach vorheriger individueller Terminvereinbarung stattfinden.
Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.
Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.
Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.
Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
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- N3
- 101
- 143
- N43
- N7
- U7
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Mansfelder Str./Barstr.
- 115
- N7
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0.2km
Westfälische Str./Konstanzer Str.
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- N43
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Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
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U Konstanzer Str.
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- 143
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- U7
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S Hohenzollerndamm
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- N10
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Eisenzahnstr.
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- N43
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0.6km
U Blissestr.
- 101
- 143
- N43
- N7
- U7
- 249
- 310
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0.8km
Fechnerstr.
- 249
-
0.8km
U Blissestr./Uhlandstr.
- 101
- 143
- 310
- N43
- N7
- 249
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0.2km
U Fehrbelliner Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner StraßeZahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Schrott (illegal) - Entsorgung
Schrott oder Elektroschrott besteht überwiegend aus Metall und anderen Rohstoffen, die recycelt werden können. Beispielsweise Metallregale, Bettgestelle, Leitern, Metallrohre, Fernseher und Geschirrspüler.
Die Entsorgung von (illegalem) Schrott bzw. Elektroschrott auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR. Auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von (illegalem) Schrott bzw. Elektroschrott auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR. Auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Angaben (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
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