Hausmüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Dienstag

      09.00-13.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Mittwoch

      nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag

      15.00-18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Freitag

      nach Terminvereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Nahverkehr

Bus
  • M171
Sbahn
  • Neukölln: S41, S42
Ubahn
  • Grenzallee: U7

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Hausmüll (illegal) - Entsorgung

Zum Hausmüll gehören zum Beispiel: Geschirr, Staubsaugerbeutel, Tierstreu, Hygieneartikel, Asche, Spiegelscherben und Windeln.

Die Entsorgung von Hausmüll (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.

Voraussetzungen

  • Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde
    Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
    • Ort und Zeit
    • Volumen
    • Verursacher (falls bekannt)
    • persönliche Daten (Anzeigender)

Gebühren

gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.