Bioabfall (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 90293-6500
- Fax: (030) 90293-6605
- E-Mail: ord@ba-mh.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-15:00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00-17:00 Uhr
-
Freitag
-
09:00-14:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- X69, 197 Mehrower Allee
- S-Bahn
-
- S7 Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Bioabfall (illegal) - Entsorgung
Bioabfälle werden in jedem Haushalt produziert. Hauptsächlich wandert der Bioabfall in die Biotonne, er kann aber auch privat gesammelt und kompostiert werden.
Die Entsorgung von Bioabfall (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von Bioabfall (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Angaben (Anzeigender)
Gebühren
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
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