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Straßensondernutzung - Apothekenmast

Apothekenmaste und -würfel werden von der Straßenbaubehörde in Gehwegbereichen oder in verkehrsbegleitenden Grünanlagen genehmigt, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Insbesondere darf es nicht zu Sichtbeeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer kommen.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Dazu ein formloses Schreiben, aus dem Art, Umfang und Verantwortlicher der Nutzung hervorgeht (wer? was? ab wann? wo?).

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
    Es genügt eine handschriftliche Skizze. Wichtig ist, dass der genaue Ort der Nutzung erkennbar ist. Gegebenenfalls Maße einfügen (Abstände in Metern oder ähnliches).
  • Technische Daten des Mastes
    Aus den technischen Daten sollten die Abmessungen der Anlage hervorgehen. Wichtig ist auch eine Beschreibung der notwendigen Fundamentierung.

Gebühren

  • 60,00 bis 150,00 Euro Verwaltungsgebühr je Anlage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Zuständige Behörden

Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

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Bezirksamt Lichtenberg

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf

Bezirksamt Neukölln

Bezirksamt Pankow

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Bezirksamt Reinickendorf

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Bezirksamt Spandau

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

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Bezirksamt Treptow-Köpenick

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