Straßensondernutzung - Apothekenmast
Apothekenmaste und -würfel werden von der Straßenbaubehörde in Gehwegbereichen oder in verkehrsbegleitenden Grünanlagen genehmigt, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Insbesondere darf es nicht zu Sichtbeeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer kommen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Dazu ein formloses Schreiben, aus dem Art, Umfang und Verantwortlicher der Nutzung hervorgeht (wer? was? ab wann? wo?).
Erforderliche Unterlagen
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Lageplan
Es genügt eine handschriftliche Skizze. Wichtig ist, dass der genaue Ort der Nutzung erkennbar ist. Gegebenenfalls Maße einfügen (Abstände in Metern oder ähnliches).
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Technische Daten des Mastes
Aus den technischen Daten sollten die Abmessungen der Anlage hervorgehen. Wichtig ist auch eine Beschreibung der notwendigen Fundamentierung.
Formulare
Gebühren
- 60,00 bis 150,00 Euro Verwaltungsgebühr je Anlage
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
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Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
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Bezirksamt Reinickendorf
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Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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Bezirksamt Treptow-Köpenick
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