Straßensondernutzung - Apothekenmast

Apothekenmaste und -würfel werden von der Straßenbaubehörde in Gehwegbereichen oder in verkehrsbegleitenden Grünanlagen genehmigt, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Insbesondere darf es nicht zu Sichtbeeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer kommen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Dazu ein formloses Schreiben, aus dem Art, Umfang und Verantwortlicher der Nutzung hervorgeht (wer? was? ab wann? wo?).

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
    Es genügt eine handschriftliche Skizze. Wichtig ist, dass der genaue Ort der Nutzung erkennbar ist. Gegebenenfalls Maße einfügen (Abstände in Metern oder ähnliches).
  • Technische Daten des Mastes
    Aus den technischen Daten sollten die Abmessungen der Anlage hervorgehen. Wichtig ist auch eine Beschreibung der notwendigen Fundamentierung.

Gebühren

  • 60,00 bis 150,00 Euro Verwaltungsgebühr je Anlage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Für Sie zuständig