Straßensondernutzung - Apothekenmast am Standort Straßen- und Grünflächenamt

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Straßen- und Grünflächenamt
- Otternbuchtstraße 35, 13599 Berlin
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Postanschrift, Berlin
- Tel.: (030) 90279-2721
- Fax: (030) 90279-2016
- E-Mail: sga@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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9:00 bis 12:00 Uhr
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Dienstag
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9:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag
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9:00 bis 12:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
und nach telefonischer Vereinbarung
Nahverkehr
- Bus
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- U Paulsternstraße: 139
- Sbahn
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- Ubahn
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- Paulsternstraße: U7
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Apothekenmast
Apothekenmaste und -würfel werden von der Straßenbaubehörde in Gehwegbereichen oder in verkehrsbegleitenden Grünanlagen genehmigt, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Insbesondere darf es nicht zu Sichtbeeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer kommen.
Voraussetzungen
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Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Dazu ein formloses Schreiben, aus dem Art, Umfang und Verantwortlicher der Nutzung hervorgeht (wer? was? ab wann? wo?).
Erforderliche Unterlagen
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Lageplan
Es genügt eine handschriftliche Skizze. Wichtig ist, dass der genaue Ort der Nutzung erkennbar ist. Gegebenenfalls Maße einfügen (Abstände in Metern oder ähnliches). -
Technische Daten des Mastes
Aus den technischen Daten sollten die Abmessungen der Anlage hervorgehen. Wichtig ist auch eine Beschreibung der notwendigen Fundamentierung.
Formulare
Gebühren
- 60,00 bis 150,00 Euro Verwaltungsgebühr je Anlage
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen