Straßensondernutzung - Apothekenmast am Standort Straßen- und Grünflächenamt

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag

      9:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag

      9:00 bis 12:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

und nach telefonischer Vereinbarung

Nahverkehr

Bus
  • U Paulsternstraße: 139
Sbahn
Ubahn
  • Paulsternstraße: U7

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Sie finden uns im Dienstgebäude "Webtower" in der 6. Etage.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Apothekenmast

Apothekenmaste und -würfel werden von der Straßenbaubehörde in Gehwegbereichen oder in verkehrsbegleitenden Grünanlagen genehmigt, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Insbesondere darf es nicht zu Sichtbeeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer kommen.

Voraussetzungen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Dazu ein formloses Schreiben, aus dem Art, Umfang und Verantwortlicher der Nutzung hervorgeht (wer? was? ab wann? wo?).

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
    Es genügt eine handschriftliche Skizze. Wichtig ist, dass der genaue Ort der Nutzung erkennbar ist. Gegebenenfalls Maße einfügen (Abstände in Metern oder ähnliches).
  • Technische Daten des Mastes
    Aus den technischen Daten sollten die Abmessungen der Anlage hervorgehen. Wichtig ist auch eine Beschreibung der notwendigen Fundamentierung.

Gebühren

  • 60,00 bis 150,00 Euro Verwaltungsgebühr je Anlage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.