Tiere - Angriffe durch Tiere - Verfolgung - Hundebisse
Anzeigen über Hundebisse und - angriffe werden bei der Polizei oder den für den Haltungsort der beissenden Hunde zuständigen Ordnungsämtern von den Geschädigten entgegengenommen. Der betreffende Hund wird überprüft, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tiere zu treffen.
Voraussetzungen
-
"Keine Voraussetzungen erforderlich."
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche oder Tierärztliche Befunde über erlittene Verletzungen
- Zeugenaussagen zum Vorfall
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Sie können die Anzeige bei jedem Polizeirevier und beim Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirkes erstatten, in dem der beschuldigte Hund gehalten wird.
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Polizei Berlin
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Polizei Berlin