Tiere - Angriffe durch Tiere - Verfolgung - Hundebisse am Standort Ordnungsamt Mitte - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Beusselstrasse 44 N-Q , 10553 Berlin
- Tel.: (030) 9018-43328
- Fax: (030) 9018-45581
- E-Mail: vetleb@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
14:00-15:00 Uhr -
Dienstag
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
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Mittwoch
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
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Donnerstag
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
14:00-16:00 Uhr -
Freitag
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09:00-12:00 Uhr (Telefonsprechstunde Lebensmittelaufsicht)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Derzeit ist die telefonische Entgegennahme von Anliegen bei der Lebensmittelausicht nur sehr eingeschränkt möglich!
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Beusselstr.
- S41
- S42
-
S Beusselstr.
-
Bus
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Neues Ufer
- M27
-
Wiebestr./Huttenstr.
- M27
-
Berliner Großmarkt
- 106
- 123
- N26
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S Beusselstr.
- 106
- 123
- N26
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Reuchlinstr.
- M27
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Neues Ufer
Sonstige Hinweise zum Standort
- Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
- Für Hunde gilt ein Leinenzwang und eine Maulkorbpflicht.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Tiere - Angriffe durch Tiere - Verfolgung - Hundebisse
Anzeigen über Hundebisse und - angriffe werden bei der Polizei oder den für den Haltungsort der beissenden Hunde zuständigen Ordnungsämtern von den Geschädigten entgegengenommen. Der betreffende Hund wird überprüft, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tiere zu treffen.
Voraussetzungen
- "Keine Voraussetzungen erforderlich."
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche oder Tierärztliche Befunde über erlittene Verletzungen
- Zeugenaussagen zum Vorfall
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können die Anzeige bei jedem Polizeirevier und beim Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirkes erstatten, in dem der beschuldigte Hund gehalten wird.