Tiere - Angriffe durch Tiere - Verfolgung - Hundebisse am Standort Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Haus 6 / Zugang für Rollstuhlfahrer durch den Seiteneingang zum Aufzug

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur nach Vereinbarung
  • Dienstag

      Nur nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      Nur nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      Nur nach Vereinbarung
  • Freitag

      Nur nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Tiere - Angriffe durch Tiere - Verfolgung - Hundebisse

Anzeigen über Hundebisse und - angriffe werden bei der Polizei oder den für den Haltungsort der beissenden Hunde zuständigen Ordnungsämtern von den Geschädigten entgegengenommen. Der betreffende Hund wird überprüft, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tiere zu treffen.

Voraussetzungen

  • "Keine Voraussetzungen erforderlich."

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können die Anzeige bei jedem Polizeirevier und beim Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirkes erstatten, in dem der beschuldigte Hund gehalten wird.

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