Tiere - Angriffe durch Tiere - Verfolgung - Hundebisse

Anzeigen über Hundebisse und - angriffe werden bei der Polizei oder den für den Haltungsort der beissenden Hunde zuständigen Ordnungsämtern von den Geschädigten entgegengenommen. Der betreffende Hund wird überprüft, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tiere zu treffen.

Voraussetzungen

  • "Keine Voraussetzungen erforderlich."

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können die Anzeige bei jedem Polizeirevier und beim Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirkes erstatten, in dem der beschuldigte Hund gehalten wird.

Für Sie zuständig

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