Urkunden - Ausstellung - Eheurkunde bei Eheschließung im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
Zum Nachweis einer Eheschließung im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet können Sie eine Eheukrunde beantragen.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Beurkundung / Registrierung
Die Beurkundung / Registrierung ist im Standesamt I in Berlin oder einem vom Standesamt I in Berlin verwalteten Standesamt in den ehemaligen deutschen Gebieten erfolgt. -
Empfangsberechtigung
Empfangsberechtigt sind Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge der Ehegatten; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen. -
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde bei Eheschließung im Ausland
Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post, per Fax oder persönlich vor Ort. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich. - Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache
Gebühren
- 12,00 Euro: Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung