Eheschließung - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Eheschließung im Ausland - ohne Inlandswohnsitz

Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
  • Wohnsitz im Ausland
    Die Eheschließenden bzw. der Antragsteller haben und hatten niemals einen Inlandswohnsitz.
  • Antragsberechtigung
    Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister (§ 34 PStG)
    Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post.
  • Heiratsurkunde
  • aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Eheschließenden
    Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister
  • Geburtsurkunden beider Eheschließenden
    Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland
  • Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
    Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zu der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung)
  • Geburtsnachweise zu gemeinsamen Kindern
  • Fremdsprachige Urkunden
    Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung.
  • Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
    Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
  • Hinweise:
    Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.

Gebühren

  • 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
  • 125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
  • 170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
  • 12,00 Euro: Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere internationale Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Für Sie zuständig

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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