Eheschließung - Erstbeurkundung / Erstregistrierung einer Eheschließung im Ausland - ohne Inlandswohnsitz
Erstbeurkundung / Erstregistrierung der Eheschließung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland bei fehlendem (auch früheren) Inlandswohnsitz auf Antrag. Die Ausstellung einer elektronischen Personenstandsbescheinigung ist derzeit noch nicht möglich.
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
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Wohnsitz im Ausland
Die Eheschließenden bzw. der Antragsteller haben und hatten niemals einen Inlandswohnsitz. -
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister (§ 34 PStG)
Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich per Post. - Heiratsurkunde
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aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil beider Eheschließenden
Bei Beurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenregister -
Geburtsurkunden beider Eheschließenden
Bei Beurkundung der Geburt ausschließlich im Ausland - Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
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Nachweise zu allen früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
Nachweise zu allen früheren Ehen / Lebenspartnerschaften der Eheschließenden (Nachweise zu der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft und deren Auflösung) - Geburtsnachweise zu gemeinsamen Kindern
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Fremdsprachige Urkunden
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und gegebenenfalls der Beglaubigung. -
Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erfolgt eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung. -
Hinweise:
Nachweise sind dem Antrag im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen. Einfache Kopien oder elektronisch übermittelte Unterlagen sind leider nicht ausreichend.
Gebühren
- 80,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist
- 125,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist
- 170,00 Euro: Antrag auf Nachbeurkundung - wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
- 12,00 Euro: Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere internationale Eheurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
- 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Für Sie zuständig
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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