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Urkunden - Ausstellung - Eheurkunde bei Eheschließung im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet am Standort Standesamt I in Berlin

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Urkunden - Ausstellung - Eheurkunde bei Eheschließung im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

Zum Nachweis einer Eheschließung im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet können Sie eine Eheukrunde beantragen.

Voraussetzungen

  • Beurkundung / Registrierung
    Die Beurkundung / Registrierung ist im Standesamt I in Berlin oder einem vom Standesamt I in Berlin verwalteten Standesamt in den ehemaligen deutschen Gebieten erfolgt.
  • Empfangsberechtigung
    Empfangsberechtigt sind Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge der Ehegatten; ferner alle Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
  • Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Sofern Gebühren anfallen, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Giropay
    • Paypal
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde bei Eheschließung im Ausland
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post, per Fax oder persönlich vor Ort. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
  • Verwandschaftsnachweis oder sonstige Nachweise des rechtlichen oder berechtigten Interesses
  • Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Gebühren

  • 12,00 Euro: Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Beglaubigter Registerausdruck Eheregister
  • 6,00 Euro: jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung

Weiterführende Informationen