Schwerbehinderung - Feststellung einer Behinderung beantragen
Wenn Sie durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung im alltäglichen Leben stark beeinträchtigt sind, können Sie die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt. Sollte die Prüfung einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL – Gehörlosigkeit
- BL – Blindheit
- TBL – Taubblindheit
- Stellen Sie einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und reichen Sie ihn schriftlich per Post ein.
- Mit dem Eingang Ihres Antrages beim Versorgungsamt beginnt das Feststellungsverfahren. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Das Versorgungsamt fordert noch fehlende Unterlagen bei Ihren behandelnden Ärzten an.
- Fehlenden Unterlagen im laufenden Verfahren können Sie über den Online-Dienst nachreichen (siehe "Formulare"). Nach erfolgreichem Hochladen der Dateien erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit technischer Transaktionsnummer.
- Die versorgungsärztliche Bewertung erfolgt, wenn die medizinischen Unterlagen vollständig vorliegen.
- Das Feststellungsverfahren endet mit einen Bescheid. Darin ist der für Sie festgestellte Grad der Behinderung angegeben sowie mögliche Merkzeichen.
- Wenn die Prüfung einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergibt, so wird Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Voraussetzungen
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Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
Diese Beeinträchtigungen können als Behinderung anerkannt werden. - Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
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Mitwirkung
- Das Versorgungsamt benötigt Ihre Mithilfe zur Bearbeitung Ihres Antrags. Informieren Sie es über alle relevanten Tatsachen und reichen Sie erforderliche Unterlagen als Kopien ein.
- Beachten Sie Fristen und beantragen Sie bei Bedarf eine Fristverlängerung schriftlich, um eine Ablehnung zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Bitte nutzen Sie das Formular und stellen Sie den Antrag schriftlich per Post.
- Fehlenden Unterlagen und Dokumente (im PDF-Format) im laufenden Verfahren können Sie über den Online-Dienst nachreichen (unter "Formulare").
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Identitätsnachweis
- Personalausweis: Kopie der Vorder- und Rückseite
- Nicht-EU-Bürger legen eine amtliche Bescheinigung über ihren Aufenthaltsstatus vor. Das kann eine Farbkopie des Passes/Aufenthaltstitels sein.
- Grenzarbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten, benötigen eine Arbeitsbescheinigung ihres aktuellen Arbeitgebers.
- Bei Vertretung: Vollmacht oder Betreuerausweis
- Bei minderjährigen antragstellenden Personen (ab 15 Jahre): Nachweis über das Sorgerecht
- Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
-
In Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (sofern vorhanden oder zutreffend)
Bitte reichen Sie keine Röntgenbilder und Ultraschall-CT Dateien ein, nur den dazugehörigen Befund.
- Weitere ärztlich Gutachten von z. B. dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit, dem Medizinischen Dienst (Pflegegutachten), dem Rentenversicherungsträger,
- Bescheide anderer Verwaltungsbehörden (z. B. nach dem Sozialen Entschädigungsrecht), der Berufsgenossenschaft, Feststellung von Gesundheitsstörungen eines deutschen Gerichtes, Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder zum Grad der Schädigungsfolgen (GdS),
- Weitere Unterlagen wie Blutzucker-Tagebuch, Verordnung über einen Rollstuhl oder Rollator
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
5-6 Monate
Weiterführende Informationen
- "Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung" (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Information zum Feststellungsverfahren (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Ortsverzeichnis Deutschland: für die Suche nach dem zuständigen Versorgungsamt (Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie)
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur im Landesamt für Gesundheit und Soziales - Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.