Schwerbehinderung - Feststellungsverfahren am Standort Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde

Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde
- Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
-
PostanschriftPostfach 310929, Berlin
- Tel.: (030)115
- Fax: (030) 9028-5080
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
12:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
10:00-12:00 Uhr
Nahverkehr
- Bus
-
- U Fehrbelliner Platz: 101, 143, 115
- Ubahn
-
- U Fehrbelliner Platz: U3, U7
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
0.2km
U Fehrbelliner Platz
- Bus
-
-
0.3km
U Fehrbelliner Platz
- 101
- 143
- N43
- N7
- 115
- N3
-
0.3km
U Fehrbelliner Platz
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Einen Termin für die Videosprechstunde vereinbaren Sie über das Kontaktformular (siehe Kontaktspalte).Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin mindestens 2 Tage im Voraus.
Die Terminbestätigung mit dem Zugangscode erhalten Sie per E-Mail.
Unterlagen zum Termin können Sie per E-Mail senden an:
videosprechstunde-kc@lageso.berlin.de
Klicken Sie zum Termin auf den Zugangscode in der E-Mail.
Sie benötigen
• PC, Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera
Auf dem Gerät ist ein Webbrowser (Chrome, Edge, Chromium, Firefox oder Safari) installiert.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Schwerbehinderung - Feststellungsverfahren
Sie sind durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung im alltäglichen Leben stark beeinträchtigt. Dann können Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen.
Mit dem Eingang Ihres Antrages beim Versorgungsamt beginnt das Feststellungsverfahren.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Die versorgungsärztliche Bewertung erfolgt, wenn die medizinischen Unterlagen vorliegen. Das Feststellungsverfahren endet in der Regel mit dem Bescheid.
Sie können sich zum Feststellungsverfahren beraten lassen. Sie erhalten Auskunft zum Stand der Bearbeitung Ihres Antrages. Dazu gehört auch das Widerspruchsverfahren.
Mit dem Eingang Ihres Antrages beim Versorgungsamt beginnt das Feststellungsverfahren.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Die versorgungsärztliche Bewertung erfolgt, wenn die medizinischen Unterlagen vorliegen. Das Feststellungsverfahren endet in der Regel mit dem Bescheid.
Sie können sich zum Feststellungsverfahren beraten lassen. Sie erhalten Auskunft zum Stand der Bearbeitung Ihres Antrages. Dazu gehört auch das Widerspruchsverfahren.
Voraussetzungen
-
Funktionseinschränkungen in Folge einer Erkrankung
Die Folgen einer Erkrankung beeinträchtigen Ihr Leben schon länger als 6 Monate. Diese Beeinträchtigungen können als Behinderung anerkannt werden. -
Mitwirkung
Das Versorgungsamt kann Ihren Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht bearbeiten, wenn Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand vorliegen. Dafür wird Ihre Mithilfe (Mitwirkung) benötigt. Informieren Sie das Versorgungsamt zu allen Tatsachen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages nach dem Schwerbehindertenrecht wichtig sind. Haben Sie dazu Unterlagen oder Nachweise, stellen Sie diese dem Versorgungsamt als Kopie zur Verfügung.
Wichtig ist Ihre Mitwirkung auch bei Fristen (Terminen). Wenn das Versorgungsamt Sie bis zu einer bestimmten Frist aufgefordert hat zu antworten, Sie jedoch den Termin nicht einhalten können, beantragen Sie bitte eine Fristverlängerung. Begründen Sie Ihren Antrag schriftlich. Sonst kann Ihr Anliegen wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
- Vollmacht oder Betreuerausweis
-
Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt
- Nicht-EU-Bürger legen eine amtliche Bescheinigung über ihren Aufenthaltsstatus vor. Das kann eine Farbkopie des Passes/Aufenthaltstitels sein.
- Grenzarbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten, benötigen eine Arbeitsbescheinigung ihres aktuellen Arbeitgebers.
-
In Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen
Die medizinischen Unterlagen sollten nicht älter als 3 Jahre sein. Bitte nur Kopien einreichen. Röntgenbilder können nicht angenommen werden, nur der dazugehörige Befund.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
3,5 Monate
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.