Schwerbehinderung - Feststellungsverfahren am Standort Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose

Öffnungszeiten
im Kundencenter (nur mit Termin)
Donnerstag 05.01.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 19.01.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 02.02.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 16.02.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 02.03.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 16.03.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 20.04.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 04.05.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 25.05.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 01.06.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 15.06.2023 12:00-15:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Deine Video-Termine kannst Du über das Kontaktformular anmelden.
Weitere Informationen findest Du im Internet unter "Sprechstunde für Gehörlose".
Schwerbehinderung - Feststellungsverfahren
Sie sind durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung im alltäglichen Leben stark beeinträchtigt. Dann können Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen.
Mit dem Eingang Ihres Antrages beim Versorgungsamt beginnt das Feststellungsverfahren.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Die versorgungsärztliche Bewertung erfolgt, wenn die medizinischen Unterlagen vorliegen. Das Feststellungsverfahren endet in der Regel mit dem Bescheid.
Sie können sich zum Feststellungsverfahren beraten lassen. Sie erhalten Auskunft zum Stand der Bearbeitung Ihres Antrages. Dazu gehört auch das Widerspruchsverfahren.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Funktionseinschränkungen in Folge einer Erkrankung
Die Folgen einer Erkrankung beeinträchtigen Ihr Leben schon länger als 6 Monate. Diese Beeinträchtigungen können als Behinderung anerkannt werden.
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Mitwirkung
Das Versorgungsamt kann Ihren Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht bearbeiten, wenn Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand vorliegen. Dafür wird Ihre Mithilfe (Mitwirkung) benötigt. Informieren Sie das Versorgungsamt zu allen Tatsachen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages nach dem Schwerbehindertenrecht wichtig sind. Haben Sie dazu Unterlagen oder Nachweise, stellen Sie diese dem Versorgungsamt als Kopie zur Verfügung.
Wichtig ist Ihre Mitwirkung auch bei Fristen (Terminen). Wenn das Versorgungsamt Sie bis zu einer bestimmten Frist aufgefordert hat zu antworten, Sie jedoch den Termin nicht einhalten können, beantragen Sie bitte eine Fristverlängerung. Begründen Sie Ihren Antrag schriftlich. Sonst kann Ihr Anliegen wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
- Vollmacht oder Betreuerausweis
-
Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt
- Nicht-EU-Bürger legen eine amtliche Bescheinigung über ihren Aufenthaltsstatus vor. Das kann eine Farbkopie des Passes/Aufenthaltstitels sein.
- Grenzarbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten, benötigen eine Arbeitsbescheinigung ihres aktuellen Arbeitgebers.
-
In Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen
Die medizinischen Unterlagen sollten nicht älter als 3 Jahre sein. Bitte nur Kopien einreichen. Röntgenbilder können nicht angenommen werden, nur der dazugehörige Befund.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
Nahverkehr
- U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U3
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- Bus
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