Schwerbehinderung - Feststellung einer Behinderung beantragen am Standort Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Bekanntmachung zu einer Störung der Online-Abwicklung

Bei der Online-Beantragung dieser Dienstleistung ist zwischen 28.01. und 28.04.2026 ein technischer Fehler aufgetreten, bei dem ein geringer Teil der eingereichten Online-Anträge verlorengegangen ist.

Bitte prüfen Sie, ob Sie betroffen sein könnten:
Wenn Sie bis zum 28.04.2026 einen Online-Antrag gestellt, aber innerhalb von 4 Wochen keine postalische Eingangsbestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte unter der eMail-Adresse infoservice@lageso.berlin.de.
Sie werden daraufhin individuell informiert. Sollte Ihr Antrag nicht vorliegen werden Sie gebeten, Ihren Antrag erneut einzureichen, da die betroffenen Anträge nicht rekonstruiert werden können.

Bis zur Beseitigung der Fehlerursache ist keine Online-Beantragung möglich. Nutzen Sie alternativ bitte den (Papier-) Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach SGB IX § 152.

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Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
  • Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose
  • Sächsische Str. 28 10707 Berlin
  • Postanschrift
    Postfach 310929, 10639 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: -
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      im Kundencenter (nur mit Termin)

      jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat

      15.01.2026 12:00-15:00 Uhr
      05.02.2026 15:00-18:00 Uhr
      19.02.2026 12:00-15:00 Uhr
      05.03.2026 15:00-18:00 Uhr
      19.03.2026 12:00-15:00 Uhr
      16.04.2026 12:00-15:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Deine Video-Termine kannst Du über das Kontaktformular anmelden.
Weitere Informationen findest Du im Internet unter "Sprechstunde für Gehörlose".

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schwerbehinderung - Feststellung einer Behinderung beantragen

Wenn Sie durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung im alltäglichen Leben stark beeinträchtigt sind, können Sie die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt. Sollte die Prüfung einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL – Gehörlosigkeit
  • BL – Blindheit
  • TBL – Taubblindheit
Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung. Das können Sie online erledigen oder Sie reichen den Antrag schriftlich per Post ein.
  2. Mit dem Eingang Ihres Antrages beim Versorgungsamt beginnt das Feststellungsverfahren. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Das Versorgungsamt fordert noch fehlende Unterlagen bei Ihren behandelnden Ärzten an.
  3. Die versorgungsärztliche Bewertung erfolgt, wenn die medizinischen Unterlagen vollständig vorliegen.
  4. Das Feststellungsverfahren endet mit einen Bescheid. Darin ist der für Sie festgestellte Grad der Behinderung angegeben sowie mögliche Merkzeichen.
  5. Wenn die Prüfung einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergibt, so wird Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
    Diese Beeinträchtigungen können als Behinderung anerkannt werden.
  • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
  • Mitwirkung
    • Das Versorgungsamt benötigt Ihre Mithilfe zur Bearbeitung Ihres Antrags. Informieren Sie es über alle relevanten Tatsachen und reichen Sie erforderliche Unterlagen als Kopien ein.
    • Beachten Sie Fristen und beantragen Sie bei Bedarf eine Fristverlängerung schriftlich, um eine Ablehnung zu vermeiden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Feststellung einer Behinderung
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post.

    • Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Identitätsnachweis
    • Personalausweis: Kopie der Vorder- und Rückseite
    • Nicht-EU-Bürger legen eine amtliche Bescheinigung über ihren Aufenthaltsstatus vor. Das kann eine Farbkopie des Passes/Aufenthaltstitels sein.
    • Grenzarbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten, benötigen eine Arbeitsbescheinigung ihres aktuellen Arbeitgebers.
  • Bei Vertretung: Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Bei minderjährigen antragstellenden Personen (ab 15 Jahre): Nachweis über das Sorgerecht
  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • In Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (sofern vorhanden oder zutreffend)
    Bitte reichen Sie keine Röntgenbilder und Ultraschall-CT Dateien ein, nur den dazugehörigen Befund.

    • Weitere ärztlich Gutachten von z. B. dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit, dem Medizinischen Dienst (Pflegegutachten), dem Rentenversicherungsträger,
    • Bescheide anderer Verwaltungsbehörden (z. B. nach dem Sozialen Entschädigungsrecht), der Berufsgenossenschaft, Feststellung von Gesundheitsstörungen eines deutschen Gerichtes, Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder zum Grad der Schädigungsfolgen (GdS),
    • Weitere Unterlagen wie Blutzucker-Tagebuch, Verordnung über einen Rollstuhl oder Rollator

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

5-6 Monate

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur im Landesamt für Gesundheit und Soziales - Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.