Schwerbehinderung - Feststellungsverfahren am Standort LAGeSo - Versorgungsamt - Kundencenter

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Informationen zum Corona-Lockdown
Das Kundencenter ist vorerst bis zum 7. März 2021 geschlossen. Online-Termine stehen nicht zur Verfügung.
Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns oberste Priorität. Wir stehen auch jetzt als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.
Ihre Anliegen können Sie von zu Hause auf telefonischem, elektronischem oder postalischem Wege klären.
Sie haben die Möglichkeit:
- den Antrag online zu stellen
- den Antrag am PC auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben zu versenden
- das Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis einzureichen
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Schwerbehinderung - Feststellungsverfahren
Wenn Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen wollen, müssen Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung stellen. Geben Sie bitte nur Gesundheitsstörungen an, die als Behinderung festgestellt werden sollen. Medizinische Fachausdrücke sind nicht erforderlich. Es reicht, wenn Sie zum Beispiel „Bluthochdruck“, „Wirbelsäulenerkrankung“ oder „Herzerkrankung“ eintragen.
Mit diesem Antragsformular können Sie auch schlimmer gewordene oder neu hinzugekommene Gesundheitsstörungen beantragen.
Beim Versorgungsamt erhalten Sie Auskunft und Beratung zum Feststellungsverfahren. Dazu gehört auch das Widerspruchsverfahren.
Bei Bedarf wird Ihnen eine Bestätigung der Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht für den Aufenthalt im Ausland ausgestellt.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Funktionseinschränkungen in Folge einer Erkrankung
Ihre Gesundheitsstörung dauert länger als 6 Monate. Diese hat Funktionseinschränkungen zur Folge. Dadurch ist Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt. Deshalb möchten Sie Ihre Gesundheitsstörung als Schwerbehinderung feststellen lassen.
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Fristverlängerung/ Mitwirkung
Das Versorgungsamt hat Sie schriftlich bis zu einer bestimmten Frist zur Mitwirkung aufgefordert. Wenn Sie es nicht schaffen der Aufforderung fristgerecht nachzukommen, stellen Sie schriftlich einen Antrag auf Fristverlängerung (bitte immer mit Angabe von Gründen).
Erforderliche Unterlagen
- Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
- Vollmacht oder Betreuerausweis
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Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt
Nicht - EU - Bürger müssen eine amtliche Bescheinigung über ihren Aufenthaltsstatus vorlegen. Eine Farbkopie des Passes/Aufenthaltstitels ist dafür erforderlich. Wenn Sie persönlich im Kundencenter des Versorgungsamtes vorsprechen, genügt die Vorlage des Passes.
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In Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen
Die medizinischen Unterlagen sollten nicht älter als 3 Jahre sein. Bitte nur Kopien einreichen. Röntgenbilder können nicht angenommen werden, nur der dazugehörige Befund.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Versorgungsamt - Kundencenter
Nahverkehr
U-Bahn U Fehrbelliner Platz: U3, U7
Bus U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115