Straßensondernutzung - Zirkuswerbung
Beim Aufstellen von Zirkuswerbetafeln (max. DIN A0) auf dem öffentlichen Straßenland handelt es sich um eine Straßenlandsondernutzung.
Der Zirkus ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Voraussetzungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur gegen Vorkasse und Zahlung einer Sicherheitsleistung (je nach Anzahl der Werbetafeln zwischen 300,00 Euro und 1.000,00 Euro) erteilt. -
Ausnahmen Anbringung Zirkuswerbung
An Lichtmasten mit Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschutzgittern sowie an Bäumen ist das Anbringen von Zirkuswerbung nicht gestattet. -
Negativbereiche Zirkuswerbung
In einzelnen Verwaltungsbezirken gibt es teilweise Negativbereiche, in denen Zirkuswerbung nicht zugelassen ist. -
Richtlinien Anbringung Zirkuswerbung
Es sollte nur jeder zweite Lichtmast genutzt werden, um allen Zirkussen eine Chance zu geben.
Anderweitige Werbung an Lichtmasten darf nicht beeinträchtigt werden. -
Kostenträger Zirkuswerbung
Die Kosten für die Herstellung, Anbringung sowie Entfernung der Zirkuswerbeplakate trägt alleine der Zirkus.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Dazu ein formloses Schreiben mit Angabe der Anzahl der Plakate, Einzahlbelege der Verwaltungsgebühr, Sondernutzungsgebühr und Sicherheitsleistung.
Formulare
Gebühren
- 35,00 Euro Verwaltungsgebühr für die erste Werbeanlage, jede weitere kostet 3,00 Euro.
- 2,50 Euro Sondernutzungsgebühren je Anlage für alle Wertstufen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
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Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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Bezirksamt Treptow-Köpenick
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