Straßensondernutzung - Aufstellen von Zirkuswerbetafeln beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Öffnungszeiten

  • Montag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
  • Dienstag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
  • Donnerstag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Aufstellen von Zirkuswerbetafeln beantragen

Beim Aufstellen von Zirkuswerbetafeln (max. DIN A0) auf dem öffentlichen Straßenland handelt es sich um eine Straßenlandsondernutzung. Der Zirkus ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Vorkasse und Sicherheitsleistung
    Die Sondernutzungserlaubnis wird nur gegen Vorkasse und Zahlung einer Sicherheitsleistung (je nach Anzahl der Werbetafeln zwischen 300,00 Euro und 1.000,00 Euro) erteilt.
  • Ausnahmen Anbringung Zirkuswerbung
    An Lichtmasten mit Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschutzgittern sowie an Bäumen ist das Anbringen von Zirkuswerbung nicht gestattet.
  • Negativbereiche Zirkuswerbung
    In einzelnen Verwaltungsbezirken gibt es teilweise Negativbereiche, in denen Zirkuswerbung nicht zugelassen ist.
  • Richtlinien Anbringung Zirkuswerbung
    Es sollte nur jeder zweite Lichtmast genutzt werden, um allen Zirkussen eine Chance zu geben.
    Anderweitige Werbung an Lichtmasten darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Kostenträger Zirkuswerbung
    Die Kosten für die Herstellung, Anbringung sowie Entfernung der Zirkuswerbeplakate trägt alleine der Zirkus.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sondernutzung zum Aufstellen von Zirkuswerbetafeln
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post.

    • Dazu ein formloses Schreiben mit Angabe der Anzahl der Plakate, Einzahlbelege der Verwaltungsgebühr, Sondernutzungsgebühr und Sicherheitsleistung.

Gebühren

  • 35,00 Euro: Verwaltungsgebühr für die erste Werbeanlage, jede weitere kostet 3,00 Euro.
  • 2,50 Euro: Sondernutzungsgebühren je Anlage für alle Wertstufen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen max. 1 Monat.