Straßensondernutzung - Zirkuswerbung am Standort Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde

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Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
  • Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde
  • Yorckstraße 4-11 10965 Berlin
  • Tel.: (030) 90298-8024
  • Fax: (030) 90298-8019

Öffnungszeiten

  • Montag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
  • Dienstag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
  • Donnerstag

      Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
      Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Für den Bereich "Parkausweise für Schwerbehinderte" ist eine Terminvereinbarung per eMail notwendig. Öffnen Sie dafür an der Dienstleistung den Link zu den spezielleren Kontaktdaten.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßensondernutzung - Zirkuswerbung

Beim Aufstellen von Zirkuswerbetafeln (max. DIN A0) auf dem öffentlichen Straßenland handelt es sich um eine Straßenlandsondernutzung.
Der Zirkus ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Voraussetzungen
    Die Sondernutzungserlaubnis wird nur gegen Vorkasse und Zahlung einer Sicherheitsleistung (je nach Anzahl der Werbetafeln zwischen 300,00 Euro und 1.000,00 Euro) erteilt.
  • Ausnahmen Anbringung Zirkuswerbung
    An Lichtmasten mit Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschutzgittern sowie an Bäumen ist das Anbringen von Zirkuswerbung nicht gestattet.
  • Negativbereiche Zirkuswerbung
    In einzelnen Verwaltungsbezirken gibt es teilweise Negativbereiche, in denen Zirkuswerbung nicht zugelassen ist.
  • Richtlinien Anbringung Zirkuswerbung
    Es sollte nur jeder zweite Lichtmast genutzt werden, um allen Zirkussen eine Chance zu geben.
    Anderweitige Werbung an Lichtmasten darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Kostenträger Zirkuswerbung
    Die Kosten für die Herstellung, Anbringung sowie Entfernung der Zirkuswerbeplakate trägt alleine der Zirkus.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Dazu ein formloses Schreiben mit Angabe der Anzahl der Plakate, Einzahlbelege der Verwaltungsgebühr, Sondernutzungsgebühr und Sicherheitsleistung.

Gebühren

  • 35,00 Euro Verwaltungsgebühr für die erste Werbeanlage, jede weitere kostet 3,00 Euro.
  • 2,50 Euro Sondernutzungsgebühren je Anlage für alle Wertstufen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen max. 1 Monat.

Chat

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