Straßensondernutzung - Aufstellen von Zirkuswerbetafeln beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Yorckstraße 4-11 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90298-8024
- Fax: (030) 90298-8033
- E-Mail: tiefgruen@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
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Dienstag
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Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
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Donnerstag
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Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
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S+U Yorckstr.
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U-Bahn
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U Mehringdamm
- U7
- U6
-
U Hallesches Tor
- U1
- U12
- U3
- U6
-
U Möckernbrücke
- U7
- U1
- U12
- U3
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U Gneisenaustr.
- U7
-
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
U Mehringdamm
-
Bus
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U Mehringdamm
- 140
- M19
- N6
- N42
- N7
-
Hornstr.
- M19
- N7
- 140
-
U Mehringdamm [Pos 7 Endstelle]
- M19
-
Obentrautstr./U Mehringdamm
- N42
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Kreuzberg/Wasserfall
- 140
-
U Mehringdamm
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Zirkuswerbetafeln beantragen
Beim Aufstellen von Zirkuswerbetafeln (max. DIN A0) auf dem öffentlichen Straßenland handelt es sich um eine Straßenlandsondernutzung. Der Zirkus ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Vorkasse und Sicherheitsleistung
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur gegen Vorkasse und Zahlung einer Sicherheitsleistung (je nach Anzahl der Werbetafeln zwischen 300,00 Euro und 1.000,00 Euro) erteilt. -
Ausnahmen Anbringung Zirkuswerbung
An Lichtmasten mit Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschutzgittern sowie an Bäumen ist das Anbringen von Zirkuswerbung nicht gestattet. -
Negativbereiche Zirkuswerbung
In einzelnen Verwaltungsbezirken gibt es teilweise Negativbereiche, in denen Zirkuswerbung nicht zugelassen ist. -
Richtlinien Anbringung Zirkuswerbung
Es sollte nur jeder zweite Lichtmast genutzt werden, um allen Zirkussen eine Chance zu geben.
Anderweitige Werbung an Lichtmasten darf nicht beeinträchtigt werden. -
Kostenträger Zirkuswerbung
Die Kosten für die Herstellung, Anbringung sowie Entfernung der Zirkuswerbeplakate trägt alleine der Zirkus.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sondernutzung zum Aufstellen von Zirkuswerbetafeln
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post.
- Dazu ein formloses Schreiben mit Angabe der Anzahl der Plakate, Einzahlbelege der Verwaltungsgebühr, Sondernutzungsgebühr und Sicherheitsleistung.
Gebühren
- 35,00 Euro: Verwaltungsgebühr für die erste Werbeanlage, jede weitere kostet 3,00 Euro.
- 2,50 Euro: Sondernutzungsgebühren je Anlage für alle Wertstufen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen max. 1 Monat.