Straßensondernutzung - Zirkuswerbung am Standort Straßen- und Grünflächenamt

Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Straßen- und Grünflächenamt
- Yorckstraße 4-11 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90298-8024
- Fax: (030) 90298-8019
- E-Mail: tiefgruen@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail) -
Dienstag
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Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail) -
Donnerstag
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Bereich Sondernutzung von Straßenland (nur mit Termin per eMail)
Bereich Parkausweise für Schwerbehinderte (nur mit Termin per eMail)
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
-
S+U Yorckstr.
-
U-Bahn
-
U Mehringdamm
- U7
- U6
-
U Hallesches Tor
- U1
- U12
- U3
- U6
-
U Möckernbrücke
- U7
- U1
- U12
- U3
-
U Mehringdamm
-
Bus
-
U Mehringdamm
- 140
- M19
- N6
- N42
- N7
-
Hornstr.
- M19
- N7
- 140
-
U Mehringdamm [Pos 7 Endstelle]
- M19
-
U Mehringdamm
Sonstige Hinweise zum Standort
Für den Bereich "Parkausweise für Schwerbehinderte" ist eine Terminvereinbarung per eMail notwendig. Öffnen Sie dafür an der Dienstleistung den Link zu den spezielleren Kontaktdaten.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Zirkuswerbung
Beim Aufstellen von Zirkuswerbetafeln (max. DIN A0) auf dem öffentlichen Straßenland handelt es sich um eine Straßenlandsondernutzung.
Der Zirkus ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Der Zirkus ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Voraussetzungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur gegen Vorkasse und Zahlung einer Sicherheitsleistung (je nach Anzahl der Werbetafeln zwischen 300,00 Euro und 1.000,00 Euro) erteilt. -
Ausnahmen Anbringung Zirkuswerbung
An Lichtmasten mit Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschutzgittern sowie an Bäumen ist das Anbringen von Zirkuswerbung nicht gestattet. -
Negativbereiche Zirkuswerbung
In einzelnen Verwaltungsbezirken gibt es teilweise Negativbereiche, in denen Zirkuswerbung nicht zugelassen ist. -
Richtlinien Anbringung Zirkuswerbung
Es sollte nur jeder zweite Lichtmast genutzt werden, um allen Zirkussen eine Chance zu geben.
Anderweitige Werbung an Lichtmasten darf nicht beeinträchtigt werden. -
Kostenträger Zirkuswerbung
Die Kosten für die Herstellung, Anbringung sowie Entfernung der Zirkuswerbeplakate trägt alleine der Zirkus.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Dazu ein formloses Schreiben mit Angabe der Anzahl der Plakate, Einzahlbelege der Verwaltungsgebühr, Sondernutzungsgebühr und Sicherheitsleistung.
Formulare
Gebühren
- 35,00 Euro Verwaltungsgebühr für die erste Werbeanlage, jede weitere kostet 3,00 Euro.
- 2,50 Euro Sondernutzungsgebühren je Anlage für alle Wertstufen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen max. 1 Monat.