Straßensondernutzung - Zirkuswerbung am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Hohenzollerndamm 174-177 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029 - 29000
- Fax: (030) 9029 - 29039
- E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
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U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- N7
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
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U Konstanzer Str.
- 101
- N7
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U Fehrbelliner Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner StraßeZahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Zirkuswerbung
Beim Aufstellen von Zirkuswerbetafeln (max. DIN A0) auf dem öffentlichen Straßenland handelt es sich um eine Straßenlandsondernutzung.
Der Zirkus ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Der Zirkus ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Voraussetzungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur gegen Vorkasse und Zahlung einer Sicherheitsleistung (je nach Anzahl der Werbetafeln zwischen 300,00 Euro und 1.000,00 Euro) erteilt. -
Ausnahmen Anbringung Zirkuswerbung
An Lichtmasten mit Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschutzgittern sowie an Bäumen ist das Anbringen von Zirkuswerbung nicht gestattet. -
Negativbereiche Zirkuswerbung
In einzelnen Verwaltungsbezirken gibt es teilweise Negativbereiche, in denen Zirkuswerbung nicht zugelassen ist. -
Richtlinien Anbringung Zirkuswerbung
Es sollte nur jeder zweite Lichtmast genutzt werden, um allen Zirkussen eine Chance zu geben.
Anderweitige Werbung an Lichtmasten darf nicht beeinträchtigt werden. -
Kostenträger Zirkuswerbung
Die Kosten für die Herstellung, Anbringung sowie Entfernung der Zirkuswerbeplakate trägt alleine der Zirkus.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
Dazu ein formloses Schreiben mit Angabe der Anzahl der Plakate, Einzahlbelege der Verwaltungsgebühr, Sondernutzungsgebühr und Sicherheitsleistung.
Formulare
Gebühren
- 35,00 Euro Verwaltungsgebühr für die erste Werbeanlage, jede weitere kostet 3,00 Euro.
- 2,50 Euro Sondernutzungsgebühren je Anlage für alle Wertstufen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen max. 1 Monat.