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Sozialversicherung - Auskunft - Beglaubigung in Sozialversicherungsangelegenheiten
Die Sozialversicherungsträger benötigen von Ihnen Beweisunterlagen und/oder Urkunden, um eine Leistung bewilligen zu können. Unterlagen in Sozialversicherungsangelegenheiten können Sie im Versicherungsamt kostenlos beglaubigen lassen. Eine notariell beglaubigte Kopie ist kostenpflichtig.
Voraussetzungen
-
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Dokumente und/oder Urkunden im Original
- Aufforderungsschreiben des Sozialversicherungsträgers zur Vorlage der Schriftstücke
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt-Versicherungsamt in Anspruch genommen werden.