Die Sozialversicherungsträger benötigen von Ihnen Beweisunterlagen und/oder Urkunden, um eine Leistung bewilligen zu können. Unterlagen in Sozialversicherungsangelegenheiten können Sie im Versicherungsamt kostenlos beglaubigen lassen. Eine notariell beglaubigte Kopie ist kostenpflichtig.
Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt-Versicherungsamt in Anspruch genommen werden.