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Sozialversicherung - Auskunft - Kontenklärung für die gesetzliche Rentenversicherung
Im Versicherungskonto sind Ihre bereits gemeldeten Beschäftigungszeiten ebenso wie z.B. gemeldete Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit gespeichert. Nur mit einem vollständig und korrekt gespeicherten Versicherungskonto können Sie Ihre persönliche Altersvorsorge richtig planen. Wenn Sie dafür bisher nicht berücksichtigte rentenrechtliche Zeiten aufnehmen und klären lassen wollen, dann können Sie im Versicherungsamt Nachweise einreichen und so Ihr Versicherungskonto vervollständigen.
Voraussetzungen
-
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
-
Nachweise sind immer im Original vorzulegen
Erforderliche Unterlagen
- vorhandene Nachweise für bisher nicht berücksichtigte Zeiten
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Diese Dienstleistung kann beim Versicherungsamt im Versorgungsamt in Anspruch genommen werden.