Sozialversicherung - Rentenantrag stellen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Wenn Sie eine Rente nach der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen möchten, können Sie den Antrag beim Versicherungsamt im Kundencenter des Versorgungsamtes stellen. Dazu gehören zum Beispiel Anträge auf Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erziehungsrente. Der Antrag wird an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Terminvereinbarung erforderlich
    Vereinbaren Sie den Termin schriftlich oder per Telefon.
  • Urkunden immer im Original vorlegen

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Anschrift und Versichertennummer Ihrer Krankenkasse
  • persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
  • Bankverbindung (BIC und IBAN)
  • bei Sozialleistungen: Anschrift und Aktenzeichen der zahlenden Stelle
    (Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Jobcenter)
  • Nachweis der Elterneigenschaft
    wenn der verminderte Beitragssatz zur Pflegeversicherung beantragt wird
  • für Beamte: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
  • für die Altersrente (zusätzliche Angaben notwendig)
    • Zeiträume der Arbeitslosigkeit,
    • letzter Bescheid der Agentur für Arbeit,
    • Altersteilzeitvertrag,
    • Schwerbehindertenausweis,
    • bei Weiterarbeit: Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes
  • für die Erwerbsminderungsrente (zusätzliche Angaben notwendig)
    • Gesundheitsstörungen,
    • Anschriften der behandelten Ärzte,
    • aktuelle Arztberichte,
    • alle Nachweise über ärztliche Untersuchungen durch öffentliche Stellen (Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter),
    • Nachweise über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte,
    • chronologische Aufstellung der Beschäftigungen mit Lohn- oder Gehaltsgruppe,
    • letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit
  • für die Witwen-/Witwerrente (zusätzliche Angaben notwendig)
    • Sterbeurkunde der Partnerin oder des Partners
    • Heiratsurkunde,
    • Geburtsurkunde der Kinder,
    • Angaben zu eigenen Einkünften,
    • bei Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/ eingetragenen Lebenspartnerschaft (gilt nicht bei Rentensplitting)
  • für die Waisenrente (zusätzliche Angaben notwendig)
    • Sterbeurkunde des Elternteils,
    • Geburtsurkunde der Waise

    bei Waisen über 18 Jahren:
    • Ausbildungsnachweis,
    • Bescheinigung über das soziale/ ökologische Jahr, Bescheinigung über den Bundesfreiwilligendienst,
    • Einkommensnachweise,
    • Dienstzeitbescheinigung bei Wehr- oder Zivildienst

Gebühren

keine

Für Sie zuständig