Sozialversicherung - Beglaubigung in Sozialversicherungsangelegenheiten
Die Sozialversicherungsträger benötigen von Ihnen Beweisunterlagen und/oder Urkunden, um eine Leistung bewilligen zu können. Unterlagen in Sozialversicherungsangelegenheiten können Sie im Versicherungsamt kostenlos beglaubigen lassen. Eine notariell beglaubigte Kopie ist kostenpflichtig.
Voraussetzungen
-
vorherige Terminvereinbarung erforderlich
schriftlich oder telefonisch
Erforderliche Unterlagen
- Dokumente und/oder Urkunden im Original
- Aufforderungsschreiben des Sozialversicherungsträgers zur Vorlage der Schriftstücke
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur im Versicherungsamt in Anspruch genommen werden.