Sozialversicherung - Beglaubigung in Sozialversicherungsangelegenheiten

Die Sozialversicherungsträger benötigen von Ihnen Beweisunterlagen und/oder Urkunden, um eine Leistung bewilligen zu können. Unterlagen in Sozialversicherungsangelegenheiten können Sie im Versicherungsamt kostenlos beglaubigen lassen. Eine notariell beglaubigte Kopie ist kostenpflichtig.

Voraussetzungen

  • vorherige Terminvereinbarung erforderlich
    schriftlich oder telefonisch

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und/oder Urkunden im Original
  • Aufforderungsschreiben des Sozialversicherungsträgers zur Vorlage der Schriftstücke

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur im Versicherungsamt in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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