Straßensondernutzung - Aufstellen von Fahrradständern am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Hohenzollerndamm 174-177 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029 - 29000
- Fax: (030) 9029 - 29039
- E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
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U Fehrbelliner Platz
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Bus
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U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- U3
- 101
- N7
- 143
- N43
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Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
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Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
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U Konstanzer Str.
- 101
- N7
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U Fehrbelliner Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner StraßeZahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Aufstellen von Fahrradständern
Es ist verboten, Hindernisse auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Darüber hinaus ist das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von diesen Verboten genehmigen.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von diesen Verboten genehmigen.
- Eventuell am Fahrradständer vorhandene Werbeflächen für Eigenwerbung dürfen 25 cm Höhe und die Breite des Fahrradständers (maximal jedoch 100 cm) nicht überschreiten.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Bitte im jeweiligen Bezirksamt erfragen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung") -
Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort
Gebühren
gestaffelt, bitte erfragen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
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