Straßensondernutzung - Kellerlicht- und Biereinwurfschacht beantragen
Die Herstellung und Nutzung von Einwurfschächten, Kellerschächten, Sockeln, Fundamenten von Bauten und Einfriedungen, Pfeilerverstärkungen u.ä. sowie von Anlagen mit Raumgewinn für den Anlieger im Straßengrund stellen - sofern kein Anliegergebrauch vorliegt - eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr / Eigentümer ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Es liegt kein Anliegergebrauch vor.
Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sondernutzung Kellerlicht- und Biereinwurfschacht
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie stellen den Antrag schriftlich per Post.
- Dazu ein formloser Antrag des Bauherrn (Eigentümers) mit Lageplan und Außmaß der Nutzung und Angabe des Nutzungsbeginns. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem geplanten Nutzungsbeginn einzureichen.
Gebühren
- 120,00 Euro: Verwaltungsgebühr
- 23,00 Euro: zusätzlich je Jahr/m² Fläche je Anlage Sondernutzungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Nutzung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.