Die Herstellung und Nutzung von Einwurfschächten, Kellerschächten, Sockeln, Fundamenten von Bauten und Einfriedungen, Pfeilerverstärkungen u.ä. sowie von Anlagen mit Raumgewinn für den Anlieger im Straßengrund stellen - sofern kein Anliegergebrauch vorliegt - eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr / Eigentümer ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.
Die Nutzung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Mitte
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Treptow-Köpenick